English information about the Department of Radiation Oncology
Die Ausbildung zum Medizinphysikexperten (MPE) ist in der Richtlinie zum Strahlenschutz in der Medizin (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) gesetzlich geregelt:
Auszug aus der Richtlinie: "Bei der Behandlung von Patienten mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung sind für die Bereiche Patientendosimetrie, Entwicklung und Anwendung komplexer Verfahren und Ausrüstungen, Optimierung, Qualitätssicherung einschließlich Qualitätskontrolle sowie in sonstigen Fragen des Strahlenschutzes die erforderliche Anzahl von Medizinphysik-Experten mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz als Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen."
Die Ausbildung zum MPE kann in der Abteilung für klinische Strahlenphysik begonnen und abgeschlossen werden.
Vorraussetzung ist ein Studienabschluss im naturwissentschaftlich-technischen Bereich an einer Hochschule
- Die praktische Erfahrung (Sachkunde) dauert mindestens 24 Monate in einer Fachabteilung
- Die Ausbildung zum MPE in der Strahlentherapie kann im Rahmen eines Hochschulstudiums oder auf geeignete Weise erfolgen, ein ausreichendes Qualifikationsniveau ist zu erzielen (nach Anlage A2 Nr.3)
- Falls erforderlich wird bei der zuständigen Stelle ein Fachgespräch durchgeführt
- Sowohl Grundkurs, als auch Spezialkurs für das Anwendungsgebiet muss belegt und erfolgreich abgeschlossen werden