Im Rahmen des Projekts NFDM-Sprint der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik), an dem die Bundesärztekammer, das Universitätsklinikum Münster (UKM) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) beteiligt waren, haben Hausärzte und niedergelassene Internisten sowie Ärzte des UKM getestet, wie sich Notfalldaten möglichst leicht erfassen lassen.
Die Erfahrungen, die die beteiligten Ärzte und Medizinischen Fachangestellten in der Region Münster im Verlauf dieses Forschungsprojekts machten, werden zu einer anwendergerechten und zukunftssicheren Entwicklung des Notfalldaten-Managements beitragen.
Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf Wunsch der Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden und so den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen sollen. Hierbei wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises abrufen.