Eine Verletzung, Erkrankung oder Entzündung der Hornhaut kann zu einer hochgradigen Sehminderung oder zur Erblindung führen. Hier kann eine Hornhauttransplantation helfen, das Sehvermögen wieder herzustellen oder zumindest eine Verschlechterung zu vermeiden.
Die Augenklinik am UKM unterhält eine eigene Hornhautbank, um in solchen Fällen qualitativ geeignete Spender-Hornhäute für eine Transplantation zur Verfügung zu stellen. Die Hornhautbank wurde 1995 gegründet, ermöglicht durch eine großzügige finanzielle Spende von Herrn Prof. Dr. Franz Josef Bender, Mitglied des Lions Clubs Münster und ehemaliger Ordinarius der Klinik für Kardiologie des Universitätsklinikums Münster. Die Hornhautbank der Universitäts-Augenklinik Münster gehört damit zu den ältesten etablierten Hornhautbanken Deutschlands.
Hornhautbanken sind Einrichtungen, die nach behördlichen, medizinischen und ethischen Richtlinien von verstorbenen Personen gespendete Hornhäute gewinnen und für Transplantationszwecke aufbereiten. In Deutschland werden pro Jahr ca. 6.000 Hornhauttransplantationen durchgeführt. Die Hornhauttransplantation ist heutzutage ein Eingriff mit sehr hohen Erfolgsraten. Es kommt im Gegensatz zu anderen Gewebe- oder Organtransplantationen äußerst selten zu Abwehrreaktionen des Körpers.
Dass viele sehbehinderte oder erblindete Patienten oft jahrelang auf eine Hornhauttransplantation warten müssen, ist der Tatsache geschuldet, dass viel zu wenig Hornhäute in Deutschland gespendet werden, der tatsächlcihe Bedarf ist doppelt so hoch wie die gespendete Menge. Eine Aufgabe der Hornhautbanken besteht deshalb darin, über Spendemöglichkeiten aufzuklären und geeignete Spenderhornhäute zu gewinnen, um hierdurch den oben beschriebenen Notstand zu beheben.
Wer darf spenden?
Als Hornhautspender kommt zunächst jede verstorbene Person infrage, die zu Lebzeiten gesunde Augen hatte und an keiner übertragbaren Erkrankung litt. Eine Hornhautspende ist stets freiwillig und nicht gegen den zu Lebzeiten erklärten Willen eines Menschen möglich. Vom Bundesministerium für Gesundheit werden kostenlos Spendeausweise vergeben, die es ermöglichen, bereits zu Lebzeiten die eigene Spendebereitschaft zu vermerken, so dass Angehörige später nicht unnötigerweise seitens der Hornhautbanken in dieser Frage angesprochen werden müssen. Hornhäute können bis zu 72 Stunden nach dem klinischen Tod erfolgreich für Transplantationszwecke gespendet werden, also zu einem Zeitpunkt, an dem der Tod zweifelsfrei geklärt ist.
Arbeit in der Hornhautbank
Die Mitarbeiter der Hornhautbank überprüfen, ob im Todesfall eine Einwilligung zur Hornhautspende vorliegt. Bei vorliegender Spendebereitschaft und akzeptablen Gewebeeigenschaften wird eine Hornhautentnahme seitens der Hornhautbank vorbereitet und anschließend von Augenärzten ausgeführt. Den verstorbenen Hornhautspendern werden als Ersatz Prothesen angepasst, die im Aussehen den ursprünglichen, natürlichen Augen entsprechen. Anschließend werden die Hornhäute in der Hornhautbank präpariert, begutachtet und für die Transplantation freigegeben.
Zum Aufgabenbereich der Hornhautbank Münster gehört es weiterhin, so genannte Amnionmembranen aufzubereiten. Hierbei handelt es sich um eine dünne Gewebeschicht auf der Oberfläche des Mutterkuchens, die nach Kaiserschnittgeburt von gesunden Gebärenden gespendet werden kann. Die Amnionmembran wird insbesondere im Rahmen oberflächlicher Hornhauterkrankungen und bei Hornhautgeschwüren auf die Hornhautoberfläche transplantiert. Sie unterstützt den Heilungsvorgang und kann unter Umständen das Fortschreiten einer Hornhauterkrankung und hierdurch eine Hornhauttransplantation vermeiden.
Seit Gründung der Hornhautbank konnten mehr als 1800 Hornhäute und rund 500 Amnionmembranen erfolgreich prozessiert und für Transplantationszwecke zur Verfügung gestellt werden.