Seit Gründung der Hornhautbank konnten mehr als 2300 Hornhäute und rund 1000 humane Amnionmembranen erfolgreich prozessiert und für Transplantationszwecke zur Verfügung gestellt werden.
Die Hornhautbank ist im Besitz der Erlaubnis für die Gewinnung, Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und das Inverkehrbringen humaner Amnionmembranen nach § 20a, § 20b und § 20c des Arzneimittelgesetzes (AMG), erteilt durch die Bezirksregierung Münster, sowie das Paul-Ehrlich-Institut, Langen (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinsche Arzneimittel des Bundesministeriums für
Gesundheit). Die Hornhautbank Münster verfügt über eine Zulassung für die übliche Herstellung kryokonservierter und in Kulturmedium konservierter, humaner Amnionmembran. Zum anderen bietet sie aber auch die Herstellung von „Amnionmembran sine“ an, einem Verfahren, das ohne jegliche
Zusätze von Antibiotika und Konservierungsmittel auskommt.
Gesundheit). Die Hornhautbank Münster verfügt über eine Zulassung für die übliche Herstellung kryokonservierter und in Kulturmedium konservierter, humaner Amnionmembran. Zum anderen bietet sie aber auch die Herstellung von „Amnionmembran sine“ an, einem Verfahren, das ohne jegliche
Zusätze von Antibiotika und Konservierungsmittel auskommt.
Indikationsbereiche
- persistierende Epitheldefekte und Hornhautperforationen
- Rekonstruktion der Bindehautoberfläche
- akute Verätzungen
- bullöse Keratopathie
- limbale Stammzellinsuffizienz
- akute Verätzungen und akutes Stevens-Johnson-Syndrom
- Defektdeckung nach Entfernen von Bindehautläsionen
- Symblepharolyse
- Fornixrekonstruktion
- Anophthalmus
- Filterkissenrevisionen
- Skleraverdünnungen
- Pterygium-Operation