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Die Anpassung von vergrößernden Sehhilfen erfolgt dann, wenn der Augenarzt eine Augenerkrankung mit einhergehender Sehverschlechterung festgestellt hat und mit einer „normalen“ Brille keine ausreichende Sehschärfe mehr zum Lesen oder für die Ferne gegeben ist.
Eine Sehbehinderung kann in jedem Alter vorliegen. Vor allem sehbehinderte und blinde Kinder benötigen rechtzeitig eine fachkundige Unterstützung, um ihre Entwicklungsmöglichkeiten so gut wie möglich zu entfalten. Dabei spielt die Anpassung von vergrößernden Sehhilfen eine zentrale Rolle. Es muss betont werden, dass es kein universales Hilfsmittel gibt. Jede Art von vergrößernden Sehhilfen ist nur für bestimmte Sehsituationen (für die Nähe, für mittlere Entfernung sowie für die Ferne) geeignet. Für die verschiedenen Einsatzbereiche wie z.B. Lesen, Fernsehen, Arbeitsplatz, Haushaltbereich benötigen die Patienten in den meisten Fällen mehrere Hilfsmittel. Die richtige Wahl der vergrößernden Hilfsmittel hängt sowie vom notwendigen Vergrößerungsbedarf als auch vom Anwendungsbereich des Hilfsmittels ab. Zusätzliche Faktoren wie körperliche Einschränkungen (z.B. Händezittern) sowie die Motivation seitens des Patienten spielen eine große Rolle.
Für die Rehabilitation von sehbehinderten Patienten steht heute eine vielfältige Auswahl von Hilfsmitteln zur Verfügung, welche grob in 3 Gruppen eingeteilt werden können:
Optische Hilfsmittel
- Lupen verschiedener Art (Handlupe sowie Standlupe mit und ohne Beleuchtung, Vorsatzlupe, etc.)
- Lupenbrillen
- Fernrohrsystembrillen
- Monokulares Fernrohr für den mobilen Einsatz (Erkennen von Straßenschildern, Busnummer, etc.)
Elektronische Hilfsmittel
- Bildschirmlesegerät (stationär oder mobil, ohne oder mit Kamera)
- Vorlesegerät
Zusätzliche Hilfsmittel
- Kantenfilterbrille für Kontraststeigerung und Verminderung der Blendungsempfindlichkeit
- Lesepult / Lesetisch zur Unterstützung einer bequemen Kopfhaltung
- Spezielle Lampe / Beleuchtung für Lesen und Haushaltsarbeit
- Vergrößerungssoftware für die Arbeit am Computer
Im Rahmen der Anpassung verschiedener Sehhilfen ist eine Voraussetzung diese Hilfsmittel unter augenärztlicher Anleitung selbst zu erproben. Die Verordnung von Hilfsmitteln erfolgt nur nach einer sorgfältigen, individuellen Anpassung im Rahmen der spezialisierten Sprechstunde. Die Handhabung des Hilfsmittels sollte sorgfältig geübt werden. Diese Übung ist nicht nur bei der Anpassung sondern auch in der Anfangsphase der Benutzung erforderlich. Auf diese Art und Weise kann die Benutzung optimiert werden.