Die Maßnahmen, die auch die Krankenhäuser zum Schutz vor dem SARS-CoV-2-Virus ergreifen müssen, sind einschneidend: Seit dem 20 Mai gilt die derzeitige Besucherregelung, die den Zutritt zu den Krankenhäusern regelt. Für Patienten bedeutet das, dass sie nicht mehr jederzeit Besuch bekommen können. Die Kliniken in Münster sind sich einig, dass sie an ihren jeweiligen derzeit gültigen Besucherrestriktionen festhalten. Für schwerstkranke und Palliativpatienten sowie Kinder und Schwangere und bei Geburten sind, wegen der besonderen Situation, nach Absprache immer großzügigere Lösungen möglich.
Auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin für Patienten, Besucher und Mitarbeitende unabdingbar geboten.
„Der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter vor dem Virus hat Vorrang“, sagt Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKM (Universitätsklinikum Münster), der gleichzeitig auch Sprecher der Geschäftsführungen der Münsterschen Krankenhäuser während der Pandemie ist. Am Morgen haben sich die ärztlichen und kaufmännischen Direktoren des UKM, des St. Franziskus-Hospitals, des Clemenshospitals, der Raphaelsklinik und der Fachklinik Hornheide darauf geeinigt, dass – trotz eines spürbar lässigeren Umgangs der Bevölkerung mit den gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln – diese Zutrittsbeschränkungen weiter Bestand haben müssen.
Gleichzeitig eröffnen die Kliniken ihren Mitarbeitenden das Angebot, sich freiwillig auf SARS-CoV-2 testen zu lassen, selbst wenn sie frei von Corona-typischen Symptomen sind. „Unsere Krankenhäuser sind vulnerable Einheiten mit zum Teil schwerstkranken Patienten“, sagt Van Aken. „Jeder kann Träger des Virus sein. Daher ist es mit Blick auf die bevorstehende Infekt-Saison sinnvoll, hier ein Angebot auch für Mitarbeitende zu schaffen.“
Auf dieser Basis haben sich die Häuser auch entschieden, dass ab der kommenden Woche Dienstag standardmäßig alle Patienten, die stationär aufgenommen werden, bei Aufnahme ab sofort einen negativen Corona-Test vorzulegen haben.