„Damit wollen wir die soziale Isolation von Patienten verhindern und ihnen insbesondere bei längerem Krankenhausaufenthalt eine Unterstützung durch nahestehende Menschen ermöglichen. Gleichzeitig müssen wir unsere häufig schwer kranken Patienten und auch unsere Mitar-beitenden schützen und die Infektionsgefahr so gering wie möglich halten“, macht der Ärztliche Direktor des UKM, Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken deutlich. Daher soll die Anzahl an Menschen im UKM weiterhin so gering wie möglich gehalten werden. Das Besuchskonzept am UKM sieht folgende Regelungen vor:
Besuche sind ab dem dritten Behandlungstag möglich. Es sind maximal zwei Besuche pro Woche mit einer Dauer von maximal einer Stunde vorgesehen. Als Besucher dürfen zwei fest benannte Personen empfangen werden. Es darf immer nur eine Person anwesend sein.
Besuche sind werktags von 15.00 bis 19.00 Uhr, an Wochenenden und Feier-tage von 08.00 bis 19.00 Uhr möglich. Die Besucher erhalten vom UKM vor-ab eine Besuchererlaubnis, die zusammen mit dem Personalausweis als Zutrittserlaubnis für das UKM gilt, und am Eingang überprüft wird. Für Patientengruppen mit einem besonderen Bedarf (wie z. B. Palliativpatienten, Schwersterkrankte, Kinder und Geburtshilfe) gelten wie bisher nach ärztli-cher Genehmigung Ausnahmeregelungen mit erweiterten Besuchsmöglich-keiten. Ausführliche Informationen zur Besucherregelung gibt unter www.ukm.de.
Außerdem hat das UKM die Öffnungszeiten seiner Corona-Anlaufstelle ange-passt. Patienten mit Corona-typischen Symptomen können nun werktags in der Zeit von 08.00 bis 16.00 nach einem ärztlichen Gespräch einen Rachen-abstrich bekommen, an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 08.00-13.00 Uhr. Fragen rund um das SARS-CoV-2-Virus und Covid-19 beantwortet die Corona-Telefonberatung unter 0251 - 83 55555.