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Anja Wengenroth
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Pressemeldungen Archiv 2015

Vorstand des UKM kritisiert Krankenhausstrukturreform

Prof. Dr. Norbert Roeder (r.) und Dr. Christoph Hoppenheit
Roeder: „Gesetzentwurf weist erhebliche Widersprüche auf“ / Reform setzt Krankenhäuser wirtschaftlich unter Druck, verlangt aber gleichzeitig noch bessere Qualität
ukm/maz
Die Qualität der Krankenhausleistungen zu verbessern – das ist der Anspruch der Krankenhausstrukturreform, die im Juni im Bundeskabinett beschlossen wurde. Doch die Vorstandsvertreter des UKM (Universitätsklinikum Münster) Prof. Dr. Norbert Roeder und Dr. Christoph Hoppenheit äußern sich kritisch: Zwar sei die ursprüngliche Idee grundsätzlich ein unterstützenswertes Ziel, allerdings habe die Regierungskoalition auch eine Summe von Maßnahmen beschlossen, die gleichzeitig dazu führen, die finanzielle Situation der Krankenhäuser deutlich zu verschlechtern. „Das sieht aus wie eine große Mogelpackung“, sagt der Ärztliche Direktor, Prof. Dr. Norbert Roeder. „Wir sehen in diesem Gesetzentwurf erhebliche Widersprüche.“ So werden Patientenbehandlungen, die die Krankenhäuser über ihren aktuellen Leistungsumfang hinaus erbringen, mit erheblichen Rabatten belegt. Andererseits sollen eine transparente Darstellung der Qualität, die Möglichkeit zur Einholung von Zweitmeinungen sowie Mindestmengenfestlegungen eine bessere Qualität erbringen und Patienten in die Krankenhäuser steuern. „Diese zusätzlichen Leistungen werden aber nur teilweise vergütet, sodass die Krankenhäuser diese Leistungen gar nicht erbringen können. Das alles in einer Zeit, in der 40 Prozent der deutschen Krankenhäuser bereits rote Zahlen schreiben“, ergänzt Dr. Christoph Hoppenheit, Kaufmännischer Direktor. Es sei nicht nachvollziehbar, wie einerseits die Qualität gesteigert werden soll, wenn andererseits die Mehrleistungen, die ein Krankenhaus erbringt, nur noch mit rabattierten Preisen bezahlt werden sollen. „Damit wird den Krankenhäusern der finanzielle Boden entzogen“, so Hoppenheit weiter. Besondere Aufgaben der Universitätsmedizin nicht berücksichtigt Den Verantwortlichen des Münsterschen Klinikums fehlen im Gesetz zudem Regelungen für eine adäquate Finanzierung der Hochschulmedizin. „Es wird immer schwieriger, eine universitätsmedizinische Versorgung mit vielen Spezialangeboten und Spezialsprechstunden aufrecht zu erhalten“, gibt Roeder zu bedenken. „Bereits jetzt sind wir in einer Situation, in der es nur durch das große Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen des UKM gelingt, die gute Qualität der medizinischen Versorgung aufrecht zu erhalten.“ Die Krankenhausstrukturreform werde die Situation jedoch weiter verschärfen. Denn neben der Vorschrift der Gewährung von Rabatten auf Mehrleistungen soll nach den Planungen des Gesetzgebers auch der sogenannte Versorgungszuschlag ersatzlos gestrichen werden. Was das in Zahlen bedeutet, rechnet Dr. Christoph Hoppenheit vor: „Das ist für die Krankenhäuser in NRW pro Jahr ein Betrag von circa 120 Millionen Euro, allein für das UKM sprechen wir über einen Betrag von 2,3 Millionen Euro jährlich.“  Die Strategie scheint aus seiner Sicht deutlich: Mit dem wirtschaftlichen Druck sollen Krankenhäuser im Sinne einer Marktbereinigung gezwungen werden, aus der Versorgung auszuscheiden. „Wie sollen wir mehr Personal für die Patientenversorgung einstellen, wenn die Mittel dafür fehlen. Da hilft auch das sogenannte Pflegeförderprogramm nicht, was innerhalb von drei Jahren durchschnittlich drei zusätzliche Pflegekräfte pro Krankenhaus finanziert“, sagt Hoppenheit mit dem Verweis, dass die geplanten Finanzierungsrahmenbedingungen die Personalausstattung und damit die Leistungsfähigkeit der Universitätsmedizin bundesweit bedrohen. „Auch wenn das UKM sicher nicht existenzbedroht ist, können die geplanten Regelungen zur Krankenhausfinanzierung zu Veränderungen der Versorgungslandschaft in unserer Region führen. Erste Erfahrungen konnten im Kreis Steinfurt gemacht werden.“ Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs kündigten Roeder und Hoppenheit an, dass sich das UKM an Aktionen der Krankenhäuser beteiligen wird mit dem Ziel, der Politik die Widersprüche dieses Gesetzentwurfes und die aus Sicht der Krankenhauslandschaft fatalen Auswirkungen für das Versorgungsangebot deutlich zu machen.
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