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Anja Wengenroth
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Pressemeldungen Archiv 2015

Telemedizin soll Informationstransfer in der Patientenversorgung verbessern

Von links: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Wilhelm Schmitz (Med. Fakultät), Prof. Dr. Michael Raschke (UKM), Ministerin Barbara Steffens, Dr. Michael Schwarzenau (Ärztekammer Westf.-Lippe), Dr. Christian Juhra (UKM) und Dr. Johannes Schenkel (Bundesärztekammer).
Ministerin Steffens diskutiert mit Vertretern des UKM und der Bundesärztekammer / Studienergebnisse belegen Nutzen in der klinischen Versorgung akuter Notfälle
ukm/mdr
Über Kommunikationssysteme für akute Notfälle, Telemedizin und den Notfalldatensatz der elektronischen Gesundheitskarte haben sich in Münster heute Ministerin Barbara Steffens, Vertreter der Bundesärztekammer, der Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie des UKM (Universitätsklinikum Münster) und der Medizinischen Fakultät der Universität Münster ausgetauscht. „Die Telemedizin und die Telematik können gerade in der Notfallversorgung dazu beitragen, dass die wichtigsten Informationen zeitnah dort vorliegen, wo sie gebraucht werden. Das kann Leben retten und wird in jedem Fall die Versorgung entscheidend verbessern“, sagte die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. Prof. Dr. Michael Raschke, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand und Wiederherstellungschirurgie, stellte mit seinem Team die Rettungs-App MA-RIKA, ein seit Mitte 2013 gefördertes Projekt des Landes NRW und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vor, die zur Optimierung und Unterstützung der Kommunikation zwischen Notdiensten, Leitstellen der Feuerwehr und zertifizierten Krankenhäusern beitragen soll. „Das Ziel ist, den Informationstransfer in der klinischen Versorgung akuter Notfälle zu verbessern“, so Raschke. Der Prototyp der App, die gemeinsam mit der IT-Firma opwoco, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und metacrew Consulting entwickelt worden ist, wurde bereits in Münster getestet und läuft derzeit in einer zweiten Testphase in Steinfurt. Ziel ist die NRW-weite Einführung des Systems für Leitstellen und Rettungsdienste. Sichere Anwendungen mit hoher Nutzerorientierung gefordert Ein weiterer im Rahmen von MA-RIKA entwickelter Prototyp einer „Bürger-App“ soll der Bevölkerung Hilfestellungen bei medizinischen Fragestellungen und bei der Suche nach geeigneten medizinischen Einrichtungen geben. Ein Aspekt, den auch Ministerin Steffens für sehr wichtig hält: „All diese Ideen müssen praxisnah sein und für mich ist entscheidend, dass sich die Technik an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert." Einen großen Nutzen hat – da waren sich alle Vertreter einig – der Notfalldatensatz der elektronischen Gesundheitskarte. Dieser beinhaltet Informationen wie Diagnosen, Allergien, Medikamenteneinnahme oder das Tragen eines Herzschrittmachers. „Das sind Daten, die Patienten im Notfall oft nicht weitergeben können“, erklärte Dr. Johannes Schenkel, Referent Telemedizin der Bundesärztekammer. „Sie können aber lebenswichtig sein, beispielsweise wenn es um die Gabe eines Arzneimittels geht.“ Das UKM, das als eine der wenige Kliniken in Deutschland über eine eigene Stabsstelle Telemedizin verfügt, hat im Rahmen eines Projekts gemeinsam mit der Bundesärztekammer untersucht, welche Informationen der Datensatz für die elektronische Gesundheitskarte zur Unterstützung einer effektiven Notfallversorgung zur Verfügung stellen sollte. „Aus den Ergebnissen geht hervor, dass der Notfalldatensatz ein sehr wichtiges Element zur Verbesserung der Notfallversorgung darstellt“, so Schenkel. „Jetzt ist es die Herausforderung, die Notfalldaten im Versorgungsalltag sicher und störungsfrei zu etablieren.“ Hintergrundinformationen: E-Health-Gesetzentwurf
Der Entwurf für das E-Health-Gesetz (Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen) sieht konkrete Fristen für die Vernetzung und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte vor.
Bis zum 30. Juni 2016 muss die Betriebsgesellschaft Gematik die Telematikinfrastruktur für Arztpraxen, Krankenhäuser und gesetzliche Krankenkassen soweit verfügbar stellen, dass der Versichertenstammdatendienst (Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten) bundesweit möglich ist.Weiterhin ist vorgesehen, dass ein Notfalldatensatz ab Beginn des Jahres 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar sein soll.
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