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Anja Wengenroth
Pressesprecherin
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Pressemeldungen Archiv 2014

UKM Geburtshilfe bietet Möglichkeit zur vertraulichen Geburt

Die vertrauliche Geburt berücksichtigt die Bedürfnisse von Mutter und Kind gleichermaßen.
Alternative zur Babyklappe und anonymen Geburt / Vertrauliche Geburt berücksichtigt Bedürfnisse von Mutter und Kind
ukm/jb
Am 1. Mai trat das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft. Schwangere in Notsituationen können ihr Kind bei diesem Angebot vertraulich, unter Pseudonym, in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Welt zu bringen. Auch die UKM Geburtshilfe bietet Frauen die Möglichkeit zur vertraulichen Geburt: „Dieses Modell berücksichtigt aus unserer Sicht die Bedürfnisse von Mutter und Kind gleichermaßen: Die Frauen können ihr Kind medizinisch sicher entbinden und werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, begleitet – wenn gewünscht vor und auch nach der Geburt. Gleichzeitig wird auch das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung berücksichtigt“, erklärt Prof. Dr. Walter Klockenbusch, Leiter der UKM Geburtshilfe. Denn anders als bei der anonymen Geburt werden die persönlichen Daten der Frau werden einmalig in einer Beratungsstelle dokumentiert und versiegelt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt. Wenn das Kind 16 Jahre alt ist, hat es die Möglichkeit, die Identität seiner Mutter und damit seine Herkunft zu erfragen. Schwangere, die ihr Kind in einer vertraulichen Geburt entbinden wollen, können darauf bei der Aufnahme in der UKM Geburtshilfe hinweisen. Ihre Daten werden vom UKM nicht erfasst, auch die Vorlage der Versicherungskarte ist nicht notwendig. „Wir empfehlen allen Frauen in Notsituationen schon während der Schwangerschaft eine Beratungsstelle zu besuchen. Dort erhalten sie professionelle Unterstützung“, sagt Oberärztin Dr. Mareike Möllers, die erste Ansprechpartnerin für die vertrauliche Geburt in der UKM Geburtshilfe ist. Viele weitere wichtige Informationen gibt auch die offizielle Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.geburt-vertraulich.de.
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