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Wenn ein Kind nicht hören kann und diese Beeinträchtigung unentdeckt bleibt, wirkt sich das negativ auf seine gesamte Entwicklung aus. Seit dem 1. Januar 2009 haben Neugeborene deshalb einen Anspruch auf eine entsprechende Früherkennungsuntersuchung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, das Neugeborenen-Hörscreening. Bei der jetzt anstehenden deutschlandweiten Evaluation der Qualität und Ergebnisse dieser Untersuchung konnte sich das UKM (Universitätsklinikum Münster) als Mitglied einer Bietergemeinschaft gegen die europäische Konkurrenz durchsetzen. Bereits seit sieben Jahren sorgt die Hörscreeningzentrale Westfalen-Lippe an der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie des UKM für qualitätsgesicherte Hörscreenings sowie die Begleitung kontrollbedürftiger Kinder und deren Eltern.
Gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern aus den Bereichen Epidemiologie, Datentracking, Informationstechnologie und Biometrie werden Prof. Dr. Antoinette am Zehnhoff-Dinnesen, Direktorin der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie am UKM und ärztliche Leiterin der Hörscreeningzentrale WL, sowie Peter Matulat, leitender Psychologe derselben Klinik und organisatorischer Leiter der Hörscreeningzentrale WL, das Neugeborenen-Hörscreening in den kommenden zwei Jahren eingehend analysieren. Neben einer Beurteilung der Untersuchung im Hinblick auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sollen durch die Evaluation auch einheitliche Qualitätsstandards geschaffen werden. Diese sind bislang noch nicht gegeben, da der Hörtest auf Landesebene organisiert wird und besonders die Datenerfassung sehr heterogen und mit großen Qualitätsunterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern erfolgt. Darüber hinaus soll die Evaluation dazu beitragen, die Screening-Abläufe zu optimieren.
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