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Bitte richten Sie zur Entlastung unserer Patientenversorgung sämtliche Anfragen zum SARS-CoV-2 (Corona) direkt an die UKM-Unternehmenskommunikation.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur in Abstimmung mit der UKM-Unternehmenskommunikation auf dem UKM-Klinikgelände aufhalten und auch nur mit einer gültigen Drehgenehmigung auf dem UKM-Klinikgelände drehen dürfen.


Anja Wengenroth
Pressesprecherin
T +49 251 83-55800
M +49 170 5420566  
anja.wengenroth@ukmuenster.­de

 

Pressemeldungen Archiv 2013

Verantwortliche des UKM begrüßen Erweiterung des Krankenhaus-Hilfspakets

Das Krankenhaus-Hilfspaket ist ein erster Schritt, jedoch keine lanfristige Lösung der Finanzierungsprobleme der deutschen Krankenhäuser, sagt Dr. Christoph Hoppenheit, Kaufmännischer Direktor des UKM.
Bund zahlt deutschen Krankenhäusern 1,1 Mrd. Euro extra / UKM erhält rund eine Million Euro zusätzlich / Langfristige Lösung zur Schere zwischen steigenden Kosten und sinkenden Erlösen jedoch nicht in Sicht
ukm/mdr
Positive Nachricht aus dem Bundestag: Am UKM (Universitätsklinikum Münster) wird das jetzt verabschiedete Krankenhaus-Hilfspaket, durch das für die Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rund 1,1 Mrd. Euro bereitgestellt werden, begrüßt. „Wir freuen uns, dass die Regierungsfraktionen auf die Kri-tikpunkte der deutschen Universitätsklinika eingegangen sind und das Paket in letzter Minute angepasst haben“, sagt Dr. Christoph Hoppenheit, Kaufmännischer Direktor des UKM. Nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers zum Hilfspaket Ende März hatte es heftige Kritik gegeben. Insbesondere der Punkt, dass nicht nach der Schwere eines Falles unterschieden werden sollte, traf auf großen Widerstand der Maximalversorger. „Für uns am UKM hätte es bedeutet, das eine Blinddarm-OP einer Herz-Op gleichgesetzt worden wäre, das wäre ein enormer Nachteil für Häuser wie unseres gewesen, weil wir eine Vielzahl an komplizierten Versorgungen haben“, erklärt Hoppenheit.  „Mit dem jetzt verabschiedeten Paket wird der so genannte Versorgungszuschlag nun aber – analog zum bestehenden Fallpauschalensystem (DRG) – nach Fallschwere gewichtet.“ Aufgegriffen hat die Regierungskoalition auch das Problem der Extremkostenfälle: Im neuen Gesetz ist ein Prüfauftrag an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus verankert. Bis Ende 2014 muss es einen Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage geeignete Vergütungsregelungen entwickelt und durch die Selbstverwaltungspartner vereinbart werden müssen. Langfristig gelöst sind die Finanzierungsprobleme der deutschen Krankenhäuser mit dem verabschiedeten Paket jedoch nicht. Die jetzt geplanten Zusatzfinanzierungen sind größtenteils auf die nächsten beiden Jahre befristet – und können die gestiegenen Kosten nur bedingt auffangen. Am Beispiel des UKM heißt das konkret: Trotz der bestehenden Finanzierung der Krankenkassen und internen Sparmaßnahmen gibt es für 2013 zusätzliche Kostenbelastungen von etwa acht Millionen Euro gegenüber 2012. „Durch die jetzt bundesweit zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel bekommen wir gut eine Million Euro“, weiß Hoppenheit. „Wir freuen uns natürlich darüber, müssen aber realistisch sagen, dass das Problem der Schere zwischen steigenden Kosten und sinkenden Erlösen nach wie vor bestehen bleibt.“
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