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Pressemeldungen Archiv 2013

Stellungnahme des UKM zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Münster hat im Zuge eines sogenannten förmlichen Anfangsverdachts Ermittlungen wegen Manipulationen bei Lebertransplantationen am UKM aufgenommen
ukm/mdr
Die Meldungen vom 28. September 2013 über aufgenommene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster wegen Manipulationen bei Lebertransplantationen am UKM (Universitätsklinikum Münster) ereilte die Verantwortlichen des Universitätsklinkums überraschend. „Auf Nachfrage ist auch uns heute Nachmittag von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden, dass im Zuge eines sogenannten förmlichen Anfangsverdachts Ermittlungen aufgenommen wurden“, sagt Pressesprecherin Marion Dreischer. Nachdem im Mai ein anonymer Hinweis bei der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer über Vorwürfe gegen Münsteraner Transplantationsmediziner eingegangen war, hatte sich der Vorstand des UKM nach intensiven Beratungen anschließend entschieden, selbst die Staatsanwaltschaft Münster zu informieren. „Wir haben darum gebeten, eine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Notwendigkeit einer Ermittlung gegen das UKM oder im UKM tätige Personen besteht“, so Dreischer. Die Prüfungund Überwachungskommission der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (PÜK) hat dem UKM mit Schreiben vom 2. September 2013 mitgeteilt, „dass sich die in der anonymen Anzeige vom 27. Mai 2013 erhobenen Vorwürfe im Rahmen unserer Prüfung vom 26. Juni 2013 als nicht zutreffend erwiesen haben“. Auch nach der Veröffentlichung der Prüfberichte der PÜK über alle 24 Lebertransplantationszentren in Deutschland am 4. September 2013, in welchem dem UKM 25 Richtlinienverstöße vorgeworfen werden, hieß es von offizieller Seite der Bundesärztekammer, dass gegen das UKM nicht ermittelt wird. Bis heute haben die Verantwortlichen des UKM nach intensiver, interner Prüfung keine Anhaltspunkte für Manipulationen im Lebertransplantationsprogramm des Klinikums. Das UKM hat neun der 25 Richtlinienverstöße anerkannt. In 16 Fällen weist das UKM den Vorwurf des Richtlinienverstoßes jedoch zurück, da sich die vorgeworfenen Verstöße mit den bestehenden Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) nicht begründen lassen. Alle Erkenntnisse dieser Recherchen wurden der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Wochen und Monaten zur Verfügung gestellt. „Wir haben Verständnis dafür, dass wegen der Vorwürfe im Prüfbericht der PÜK eine gründliche Prüfung seitens der Staatsanwaltschaft erfolgen muss. Auch wir haben großes Interesse an der Aufklärung und Transparenz bezüglich der Vorwürfe gegen unser Lebertransplantationsprogramm und werden der Staatsanwaltschaft alle notwendigen Informationen vollständig zur Verfügung stellen“, so Dreischer.
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