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In dem Rechtsstreit UKM gegen die Herzchirurgin Prof. Dr. Sabine Däbritz und ihren Lebensgefährten hat der Aufsichtsrat des UKM (Universitätsklinikum Münster) zugestimmt, die beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt anhängige Revision gegen beide Beklagten zurückzunehmen. „Wir möchten im Sinne unserer Patienten, deren Angehörigen und unserer Mitarbeiter einen Schlussstrich ziehen“, sagt der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKM, Prof. Dr. med. Norbert Roeder.
Die Prozessstrategie der Angeklagten im Strafprozess hatte zur Verunsicherung der Patientinnen und Patienten geführt. „Wir möchten durch unsere Entscheidung vermeiden, dass erneut Irritationen entstehen, die unser neues Team in der Herzchirurgie in ihrer Arbeit beeinträchtigen “, so Roeder. „Die Herzchirurgie unter der Leitung von Prof. Dr. Sven Martens hat eine ausgezeichnete Reputation“. Keine Klinik war mehrfach so umfassend untersucht worden, wie seinerzeit das UKM.
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