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Anja Wengenroth
Pressesprecherin
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Pressemeldungen Archiv 2012

Presseerklärung des Universitätsklinikums Münster (UKM) zur geplanten Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG)

ukm
Der Bundestag hat heute über die Organspende-Reform entschieden. Die Reform sieht vor, alle Bürger aufzufordern, sich bei der Organspende zu entscheiden. Die Krankenkassen werden verpflichtet, allen Versicherten Info-Material und einen Spenderausweis zuzusenden. Zudem soll jedes Krankenhaus zukünftig einen Transplantationsbeauftragten einsetzen. Experten fordern Transplantationsbeauftragten als selbständigen Beruf Der Transplantationsbeauftragte hat die Funktion in den Krankenhäusern, die Prozesse der Organspende zu strukturieren. Er soll laut dem aktuellen Bundestagsbeschluss das geänderte Transplantationsgesetz ganz praktisch vor Ort in den Krankenhäusern umsetzen. Die Begleitung der Angehörigen möglicher Organspender, fachliche Fort- und Weiterbildungen und die Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle - der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) - umfasst seinen Aufgabenbereich. In NRW besteht bereits solch ein Landesausführungsgesetz. Das heißt, schon vor mehreren Jahren wurde eine entsprechende Regelung getroffen. „ Dieses Gesetz ist entscheidend zur Förderung der Organspende, da hier die Intensivstation des jeweiligen Krankenhauses gestärkt wird. Krankenhausmitarbeiter als Transplantationsbeauftragte können eher die Verpflichtungen, die durch das Transplantationsgesetz entstehen, an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen, als Mitarbeiter der DSO“, findet Herr Prof. Dr. Hartmut Schmidt, Leberspezialist und Direktor der Klinik für Transplantationsmedizin am Universitätsklinikum Münster (UKM).
„Allein verbleibt das Problem zu lösen, wie die Transplantationsbeauftragten finanziert werden“, wirft Prof. Dr. Norbert Roeder, Ärztlicher Direktor des UKM, eine wichtige Frage auf. „Hier gäbe es die Option durch die Krankenkassen und Krankenhäusern eine Regelung zu treffen. Wünschenswert wäre, dass der Transplantationsbeauftragte ein selbstständiger Beruf wird“. Bessere Hilfe durch bessere Dokumentation Die Gesetzesänderung beinhaltet unter anderem auch die Einführung einer so genannten Forschungsklausel im §14 des Transplantationsgesetzes. Hierdurch sollen patientenbezogene klinische, für die Transplantation relevante Daten erfasst werden und auch nach Transplantationen im Verlaufe dokumentiert werden. „Diese wissenschaftliche Dokumentation ermöglicht es, noch detailliertere Daten zu erfassen. Die Analyse dieser Daten, sowohl regional als auch national, ist für die Verbesserung der Qualität in der Transplantationsmedizin und für die medizinische Regelung der Verteilung der Organe unerlässlich“, betont Prof. Dr. Hartmut Schmidt. Laut Schmidt gibt es durch die Änderungen keine zusätzlichen Datenschutzrechtlichen Bedenken. 12 000 Menschen warten auf ein Organ Von den 12 000 Menschen, die in ganz Deutschland auf die
besondere Spende warten, sterben jeden Tag drei. Bisher besitzen laut Gesundheitsministerium nur 25 Prozent der Bundesbürger einen
Organspendeausweis.
Die enorme Diskrepanz zwischen der Zahl der Spenderorgane und der Patienten, die einer Organtransplantation bedürfen, erfordert eine zeitnahe Anpassung der Verteilungsmodalitäten für die Organe. Neben der Prognose auf einer Warteliste zu sterben, ist auch die Prognose des Erfolges der Transplantation ein Kriterium im Transplantationsgesetz. „Die medizinischen Kriterien müssen deshalb so schnell wie möglich angepasst werden. Wir benötigen ein entsprechendes Register“, drängt Schmidt. Jährlich 200 Organtransplantationen am UKM Das Universitätsklinikum Münster führt jährlich 200 Organtransplantationen und 150 Knochenmarktransplantationen durch. Das gesamte Spektrum der Transplantationsmedizin wird angeboten, auch die Kombination verschiedener Organe können am Universitätsklinikum Münster transplantiert werden. „Das UKM hat sich zum Ziel gesetzt, durch innovative interdisziplinäre Strukturen die Transplantationsmedizin klinisch wissenschaftlich zu prägen um dem Patienten so bestmöglich zu helfen“, betont Prof. Dr. Hartmut Schmidt. Prof. Dr. Hartmut Schmidt ist als Leberspezialist Leiter der Klinik für Transplantationsmedizin am Universitätsklinikum Münster. Er ist seit 2005 ernannter Transplantationsbeauftragter am UKM und setzt sich seitdem für die Belange der Organspende und der Neustrukturierung der  Transplantationsmedizin ein. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Folgende Spezialisten arbeiten Hand in Hand:
Professor Dr. Sven Martens, Direktor der Klinik für Herzchirurgie
PD Dr. Karsten Wiebe, Leiter der Thoraxchirurgie
Professor Dr. Norbert Senninger, Direktor der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie
Professor Dr. Hartmut Schmidt, Direktor der Klinik für Transplantationsmedizin
Professor Dr. Hermann Pavenstädt, Direktor der Medizinischen Klinik D (Nephrologie)
Professor Dr. Johannes Waltenberger, Direktor des Departments für Kardiologie
Professor Dr. Wolfgang E. Berdel, Medizinischer Direktor des Comprehensive Cancer Center Münster (CCCM)
Professor Dr. Norbert Roeder, Ärztlicher Direktor

Transplantationszentrum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1
48149 Münster
Telefon: 0251 / 83 - 4 75 41, - 42, - 43
www.ukmuenster.de
TPZ.Orga-Zentrale(at)­ukmuenster(dot)­deInitiativen und Organisationen
www.nopanicfororganic.de
www.organpaten.de
www.organspende-info.de
http://www.transplantation-information.de
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