Hinweis für Pressevertreter

Bitte richten Sie zur Entlastung unserer Patientenversorgung sämtliche Anfragen zum SARS-CoV-2 (Corona) direkt an die UKM-Unternehmenskommunikation.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur in Abstimmung mit der UKM-Unternehmenskommunikation auf dem UKM-Klinikgelände aufhalten und auch nur mit einer gültigen Drehgenehmigung auf dem UKM-Klinikgelände drehen dürfen.


Anja Wengenroth
Pressesprecherin
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UKM bietet Behandlung für Strahlenopfer aus Japan

Schnelle und unbürokratische Hilfe / In der Regel onkologische Behandlung notwendig
ukm
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) hat sich im Rahmen einer internationalen Anfrage nach Behandlungskapazitäten bereit erklärt, im Rahmen seiner Möglichkeiten strahlengeschädigte Patientinnen und Patienten aus dem Krisengebiet in Japan zu behandeln. Solche Patienten brauchen in der Regel eine onkologische Behandlung, die in der Kinderkrebsklinik sowie der Erwachsenenonkologie des Universitätsklinikums Münster erfolgen kann. Bei besonders schweren Verstrahlungen kann eine Knochenmarktransplantation notwendig werden. „Die Ereignisse in Japan machen uns sehr betroffen. Hier müssen wir gemeinsam und unbürokratisch mit anderen Krankenhäusern international Hilfe anbieten, um die japanischen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen“, führt Prof. Dr. Norbert Roeder, Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Münster, aus. Schwere Strahlenunfälle können nur in entsprechend ausgerüsteten Krankenhäusern der Maximalversorgung behandelt werden. Das Universitätsklinikum Münster verfügt bei Inkorporationen von radioaktivem Material zusätzlich über eine spezielle Isolierstation in der Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin.

Dem UKM steht auch eine spezielle Einrichtung zum Ausschluss oder zur Messung von radioaktiver Verseuchung bei Patienten zur Verfügung. In dieser Einrichtung können sich Rückkehrer aus Japan untersuchen lassen, um festzustellen, ob sie radioaktiv belastet sind. Die Kosten für diese Untersuchung (etwa 100 €) müssen zunächst von den Patienten selbst getragen werden.

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