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Die Sektion „Transplantation und Zelltherapie“ der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) tagte Ende Januar erneut am Universitätsklinikum Münster (UKM). 30 Experten diskutierten den Stand der nationalen Genehmigungsverfahren und den Stellenwert der so genannten haploidenten Stammzelltransplantation (Eltern sind Stammzellspender für ihre Kinder) und der Nabelschnurbluttransplantation.Prof. Dr. Dr. Walter Sibrowski, Direktor des Instituts für Institut für Transfusionsmedizin und Transplantationsimmunologie am UKM und Erster Vorsitzender der Fachgesellschaft DGTI betonte, wie wichtig der Ausbau der medizinischen und pharmazeutischen Kernkompetenzen für transfusionsmedizinische Einrichtungen auf dem Gebiet der stammzellbasierten Zelltherapeutika und der regenerativen Medizin sei.
Prof. Dr. Peter Schlenke (Leitender Oberarzt am UKM-Institut) moderierte die eintägige Veranstaltung. Hintergrund: Stammzellzubereitungen aus Knochenmark oder Blut, die der Rekonstitution des Blut- und Immunsystems dienen, unterliegen neben den gängigen sehr strengen Qualitätsansprüchen seit Inkrafttreten des Gewebegesetzes auch der Genehmigungspflicht durch die Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut.
Mehrere Fachgesellschaften haben hierzu eine Gemeinsame Stellungnahme zur klinischen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in 2009 verfasst. Diese wurde durch Mitglieder einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Federführung von Prof. Schlenke im Dezember 2010 erneut aktualisiert und ergänzt. Hierbei standen spezielle Weiterverarbeitungstechniken zur Anreicherung von Stammzellen bzw. Entfernung unerwünschten T- und B-Lymphozyten im Vordergrund. „Wir sind guter Hoffnung, dass nun der nationale Genehmigungsprozess wieder an Fahrt aufnehmen wird und die Nutzen-Risiko-Bewertung durch das Expertengremium der beteiligten Fachgesellschaften als Stand von Wissenschaft und Technik anerkannt wird“, erläutert Prof. Schlenke die Bemühungen aller Beteiligten.