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Die Hörscreeningzentrale Westfalen-Lippe an der Klinik und Poliklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie an der Uniklinik Münster (UKM) ist heute offiziell mit dem zweiten Preis beim Gesundheitswettbewerb NRW ausgezeichnet worden. Klinikdirektorin Prof. Dr. Antoinette am Zehnhoff-Dinnesen und Dipl.-Psychologe Peter Matulat (UKM-Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie) nahmen den mit 3.000 Euro dotierten Preis für ihr Projekt „Aufbau einer Hörscreeningzentrale für Westfalen-Lippe – Beratung, Schulung und Nachverfolgung“ am Mittwoch in Düsseldorf von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens entgegen.Seit dem 1. Januar 2009 besteht für alle neugeborenen Kinder in Deutschland ein Rechtsanspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung zur Festestellung der Hörfähigkeit innerhalb der ersten drei Lebenstage. In Deutschland kommen von 1000 Kindern zwei bis drei mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Wird diese Behinderung zu spät erkannt, kann das zu gravierenden Einbußen der Sprachentwicklung führen: Je länger der Hörverlust unentdeckt bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand aufzuholen. Auf Initiative der UKM-Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie wurde im Jahr 2007 gemeinsam mit allen in Westfalen-Lippe tätigen Phoniatern und Pädaudiologen ein Verbundprojekt zum Aufbau eines qualitätsgesicherten Neugeborenen-Hörscreenings in Westfalen-Lippe ins Leben gerufen. Westfalen-Lippe zählt mit rund 70.000 Geburten zu den geburtenstärksten Regionen Deutschlands.
Die Hörscreening-Zentrale am UKM
• begleitet Kinder und Eltern aus Westfalen-Lippe, bis die Hörfähigkeit des Kindes abschließend geklärt ist und – wenn nötig – die Behandlung und Förderung eingesetzt hat. Dabei informiert die Zentrale bei fehlenden Kontrollen die Eltern, um den Stand der Untersuchungen zu klären.
• unterstützt Geburtskliniken beim Aufbau eines Neugeborenen-Hörscreenings und bei der Anpassung der internen Verfahrensabläufe.
• bietet den screenenden Beschäftigten in den Kliniken kontinuierlich Schulungen an.
• stellt statistische Kenngrößen zur Verfügung.
Bisher Erreichtes
• In der Tracking-Zentrale des UKM laufen die Daten von 67 Geburtskliniken sowie 21 Nachsorgestellen zusammen. 51 der involvierten Kliniken konnten schon technisch an die Tracking-Zentrale am UKM angebunden werden.
• Seit 2007 hat die UKM-tracking-Zentrale ein Schulungskonzept für die in den Kliniken tätigen Untersucherinnen und Untersucher entworfen.
• Über 700 Hebammen und Kinderkrankenschwestern wurden in mehr als 100 Schulungen für das Screening zertifiziert.
• Das Infomaterial für die Eltern und die Einverständniserklärungen zur Datenübertragung und zum Tracking sowie die Informationen bei einem kontrollbedürftigen Screeningergebnis wurden in neun Sprachen übersetzt und den Kliniken zur Verfügung gestellt.
• Bislang werden monatlich die Daten von ca. 2800 Neugeborenen durch die Tracking-Zentrale verarbeitet und die Kontrollbedürftigkeit nachverfolgt. Die Zahlen haben stark steigende Tendenz.
• Im Jahr 2008 wurden durch konsequente Nachverfolgung der kontrollbedürftigen Kinder 40 Kinder mit einem Hörgerät versorgt. Bei 19 Kindern lag eine behandlungsbedürftige Schallleitungsschwerhörigkeit vor, die medikamentös oder durch operative Maßnahmen behandelt wurde.
Das Projekt wurde zuletzt 2009 im Rahmen des Landeswettbewerbs „Med in.NRW – Innovative Gesundheitswirtschaft“ mit rund 250.000 Euro gefördert.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen: http://www.mgepa.nrw.de/presse/pressemitteilungen/pm2010/pm101208a/index.php