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Die Hände eines Menschen verraten sein wahres Alter, sagt der Volksmund. Exakter erkennt man die Jahre aber an den Knochen – deshalb sucht das münstersche Institut Rechtsmedizin nun Teilnehmer für eine Ultraschall-Reihenuntersuchung. Rechtsmedizin in Münster – da liegt der Gedanke nahe an „Tatort“-Professor Karl-Friedrich Boerne und seine Arbeit. Tatsächlich hat die Rechtsmedizin aber nicht nur mit Toten zu tun: Wenig bekannt ist beispielsweise, dass dort auch Personen ohne gültige Ausweispapiere für Straf-, Zivil- und Asylverfahren durch Rechtsmediziner bezüglich ihres Alters begutachtet werden.
„Der Verknöcherungszustand der Wachstumsfugen verschiedener Knochen gibt wichtige Hinweise auf das Lebensalter einer Person“, erklärt Dr. Andreas Schmeling, stellvertretender Direktor des münsterschen Instituts: „Bislang wurde das Verknöcherungsstadium durch Röntgenuntersuchungen festgestellt“. Aus rechtlichen Gründen dürfen Röntgenuntersuchungen nur in Strafverfahren, nicht aber in Zivil- und Asylangelegenheiten durchgeführt werden. Die Aussagesicherheit von Altersschätzungen außerhalb von Strafverfahren ist daher sehr gering – diese Lücke soll durch Ultraschalluntersuchungen geschlossen werden.
Insgesamt umfasst die Studie Personen im Alter von 10 bis 25 Jahren, gesucht werden in der letzten Phase noch Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren. Insgesamt dauern die schmerz- und risikofreien Untersuchungen, für die die Probanden eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro erhalten, rund eine halbe Stunde – höchstens. Wegen des Alters der Probanden ist eine Einwilligung der Eltern erforderlich. Interessenten erhalten im Internet, telefonisch oder per E-Mail weitere Informationen (http://campus.uni-muenster.de/1644.html; sonostudie@ukmuenster.de; Tel. 0251-83-53534).