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Münster (mfm/tw) - Wer in der Rechtsmedizin untersucht wird, hat selten die Wahl: Viele der Patienten sind tot, in anderen Fällen im werden Haare, Blut und Urin unfreiwilliger „Kunden“ im Behördenauftrag auf Alkohol und illegale Drogen getestet. Weniger bekannt ist, dass auch lebende Personen ohne gültige Ausweispapiere für Straf-, Zivil- und Asylverfahren durch Rechtsmediziner bezüglich ihres Alters begutachtet werden. Jetzt bitten die Mediziner für ein Forschungsprojekt um freiwillige Teilnehmer – gegen Aufwandsentschädigung. Das münstersche Institut für Rechtsmedizin führt eine Ultraschallstudie durch, in der die Verknöcherung von Knochenwachstumsfugen untersucht wird. Insgesamt umfasst die Studie Personen im Alter von 10 bis 25 Jahren, gesucht werden noch Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren. „Der Verknöcherungszustand der Wachstumsfugen verschiedener Knochen gibt wichtige Hinweise auf das Lebensalter einer Person“, erklärt der stellvertretende Institutsdirektor Dr. Andreas Schmeling: „Bislang wurde das Verknöcherungsstadium durch Röntgenuntersuchungen festgestellt. In unserem Forschungsprojekt soll geklärt werden, ob die Stadienbestimmung auch durch röntgenstrahlenfreie Ultraschalluntersuchungen möglich ist.“
Die Ethikkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat dem Projekt zugestimmt. Dr. Sven Schmidt und Dr. Ronald Schulz führen die Ultraschalluntersuchungen im Institutsgebäude an der Röntgenstraße 23 durch. Insgesamt dauern die schmerz- und risikofreien Untersuchungen, für die die Probanden eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro erhalten, rund eine halbe Stunde – höchstens.
Die Anmeldung zur Studie erfolgt per E-Mail an sonostudie@ukmuenster.de. Angegeben werden müssen voller Name und Adresse, Geburtsdatum und Geschlecht. Die Teilnehmer dürfen keine Wachstumsstörungen aufweisen. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, das Auswahlkriterium ist die Reihenfolge der Anmeldung.