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Heute (07.12.) hat NRW-Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, den Teilnehmern des Projektes „Entwicklung und Evaluation von vernetzter Funktechnik beim universellen Neugeborenen-Hörscreening“ einen Förderbescheid über rund 380.000 Euro übergeben. „Dieses tolle Projekt zeigt, wie wichtig Innovationen im Gesundheitswesen für die Früherkennung und Behandlung von Krankheiten sind“, sagte Minister Laumann in Münster. „Je schneller eine Hörschädigung beim Neugeborenen erkannt und behandelt wird, desto größer sind die Chancen, dauerhafte Schäden bei der Sprachentwicklung zu verhindern.“
Das Projekt zählt zu den Gewinnern des vom Land ausgelobten Wettbewerbs „Med in.NRW – Innovative Gesundheitswirtschaft“. Damit ist das Projekt nach dem „Traumanetzwerk Nord-West“ bereits das zweite aus dem Universitätsklinikum Münster (UKM) ausgezeichnete Projekt. Heute wurde die UKM-Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie für ihr Projekt zum Aufbau eines qualitätsgesicherten Neugeborenen-Hörscreenings in Westfalen-Lippe geehrt. Westfalen-Lippe zählt mit rund 70.000 Geburten zu den geburtenstärksten Regionen Deutschlands. Seit dem 01. Januar 2009 besteht für alle neugeborenen Kinder in Deutschland ein Rechtsanspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung zur Feststellung der Hörfähigkeit innerhalb der ersten drei Lebenstage. In Deutschland kommen von 1000 Kindern zwei bis drei mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Wird diese Behinderung zu spät erkannt, kann das zu gravierenden Einbußen der Sprachentwicklung führen: Je länger der Hörverlust unentdeckt bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand aufzuholen.
„Die Hörscreening-Zentrale am UKM begleitet nach auffälligem Hörscreening Kinder und Eltern aus Westfalen-Lippe, bis die Hörfähigkeit des Kindes abschließend geklärt ist und – wenn nötig – die Behandlung und Förderung eingesetzt hat“, erläutert am Zehnhoff-Dinnesen den Hintergrund des Projekts. Dabei informiert die Zentrale bei fehlenden Kontrollen die Eltern, um den Stand der Untersuchungen zu klären. Außerdem unterstützt sie Geburtskliniken beim Aufbau eines Neugeborenen-Hörscreenings und bei der Anpassung der internen Verfahrensabläufe und bietet screenenden Beschäftigten in den Kliniken kontinuierlich Schulungen an. Die Daten der beteiligten Kliniken werden an die Zentrale am UKM vermittelt und von dort ausgewertet.
„Mit dem Geld des Förderbescheids entwickeln und evaluieren wir die für eine einfache und sichere Datenübertragung zwischen den Geburtskliniken und der Hörscreening-Zentrale notwendige Infrastruktur (Software und Übertragungsgeräte) auf der Basis von Funktechnologie“, erläutert Dipl.-Psych. Peter Matulat die Fördergeldverwendung. Ziel sei es, eine verbesserte Screening- und Servicequalität zu erreichen und die Einleitung therapeutischer Maßnahmen für Kinder mit angeborener Schwerhörigkeit zu beschleunigen. Für die reibungslose Datenübertragung sorgen die drei Projektteilnehmer, bestehend aus dem „Institut für Medizinische Informatik und Biomathematik“, „T-Mobile Deutschland“ sowie „Path Medical“.
In der Hörscreening-Zentrale des UKM laufen die Daten von 67 Geburtskliniken sowie 21 Nachsorgestellen zusammen. 51 der involvierten Kliniken konnten schon technisch an die Hörscreening-Zentrale am UKM angebunden werden. Seit 2007 hat die UKM-Hörscreening-Zentrale ein Schulungskonzept für die in den Kliniken tätigen Untersucherinnen und Untersucher entworfen. Über 750 Hebammen und Kinderkrankenschwestern wurden in mehr als 100 Schulungen für das Screening zertifiziert. Das Infomaterial für die Eltern und die Einverständniserklärungen zur Datenübertragung und zur Nachverfolgung sowie die Informationen bei einem kontrollbedürftigen Screeningergebnis wurden in neun Sprachen übersetzt und den Kliniken zur Verfügung gestellt. Bislang werden monatlich die Daten von ca. 2800 Neugeborenen durch die Hörscreening-Zentrale verarbeitet und die Kontrollbedürftigkeit nach verfolgt. Im Jahr 2008 wurden durch konsequente Nachverfolgung der kontrollbedürftigen Kinder 40 Kinder mit Hörgeräten früh versorgt. Bei weiteren 19 Kindern lag eine behandlungsbedürftige Schallleitungsschwerhörigkeit vor, die medikamentös oder durch operative Maßnahmen behandelt wurde. In 2009 wurden bisher 30 Kinder mit Hörgeräten und zwei Kinder mit Cochlea-Implantaten früh versorgt.
Das Münsteraner Projekt ist eines von 33 Siegerprojekten im Wettbewerb „Med in.NRW – Innovative Gesundheitswirtschaft“. In diesem größten Wettbewerb des Landes im Rahmen des NRW-EU-Ziel2-Programms sind im Jahr 2008 insgesamt 235 Beiträge eingereicht worden. Innerhalb von fünf Jahren stehen bis zu 70 Millionen Euro aus Mitteln der EU, des Landes, der Kommunen und privater Partner für die Umsetzung zur Verfügung. Zur Präsentation der Sieger sagte Minister Laumann im vergangenen Jahr: „Wir wollen mit diesem Wettbewerb einen flächendeckenden Innovationsprozess für die verschiedenen Branchen der Gesundheitswirtschaft einleiten. Damit sollen in den nächsten Jahren nicht nur 200.000 Arbeitsplätze geschaffen, sondern auch die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden.“