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Vom 3. bis 5. Dezember 2009 findet das 41. Münsteraner Anästhesie-Symposium im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland statt. Rund 600 Anästhesieärztinnen und –Ärzte sowie Pflegekräfte aus dem Anästhesiebereich werden zu der traditionsreichen Veranstaltung erwartet. Veranstaltet wird das Symposium vom „Wissenschaftlichen Kreis der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin der Universität Münster e. V.“ in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Anästhesiologische Fortbildung (DAAF).In diesem Jahr steht das Symposium unter dem Leitthema „Perioperative Organinsuffizienz“ (Organschwäche, vor, während und nach der Operation). Die Teilnehmer und Referenten werden während der Fachtagung insbesondere diskutieren, welche Maßnahmen erforderlich sind, wenn Patienten mit vorbestehenden Organschwächen operiert werden müssen – sei es plan- oder notfallmäßig. Gewählt wurde dieses Motto, weil immer aufwändigere Operationen und Eingriffe bei immer älteren und schwerer vorerkrankten Patienten durchgeführt werden. Einen weiteren Schwerpunkt legen die Veranstalter daher auch auf das Thema der Patientenverfügung, das in der Intensivmedizin von besonderer Relevanz ist.
„Operationen, die noch vor 20 Jahren undenkbar schienen, werden heute selbstverständlich durchgeführt. Möglich ist das allerdings nur mit einer intensiven perioperativen medizinischen Betreuung und Pflege“, erläutert Prof. Dr. Dr. Hugo Van Aken, Direktor der UKM-Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin. Die Zahl der so genannten Intensivbehandlungsplätze steigt daher am UKM kontinuierlich an: Allein in den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Intensivbetten für operierte Patienten von 40 auf 64 angestiegen. Weitere sechs Intensivbehandlungs-plätze sind im Bau.
Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz) als Hauptrisiko
Im operativen Alltag des Krankenhauses spielen vor allem Organschwächen der Lungen, der Nieren und des Herzens eine Rolle. Insbesondere Herzerkrankungen erhöhen das perioperative Risiko. Neueste Forschungsergebnisse aus diesem Jahr bringen eine wichtige Erkenntnis: Das Hauptaugenmerk sollte der Arzt auf die Herzschwäche legen und nicht so sehr auf die Herzkranzgefäßverengung. Mit anderen Worten: Die koronare Herzkrankheit erhöht das Risiko ein wenig, die Herzmuskelschwäche aber viel stärker.
Dabei ist die Herzinsuffizienz eine der häufigsten Erkrankungen mit geschätzt mehr als 10 Mio. Betroffenen in Europa. 65- bis 75-Jährige leiden zu zwei bis fünf Prozent darunter und über 80-Jährige zu fast zehn Prozent. Bemerkbar macht sie sich vor allem durch Luftnot bei körperlicher Belastung und geschwollene Beine.
Seit einigen Jahren steht ein einfacher Labortest zur Verfügung, der in der Alltagsroutine für die Diagnostik der Herzmuskelschwäche hilfreich sein kann. Bestimmt wird die Konzentration eines bestimmten Hormons im Blut, das vom Herzmuskel gebildet wird, und zwar umso mehr, je schwächer das Herz ist. Aus historischen Gründen wird dieses Hormon als „brain natriuretic peptide (BNP)“ bezeichnet.
Patientenverfügung
Einher mit dem medizinischen Fortschritt ging die Forderung nach Selbstbestimmung der Patienten während der Behandlung. Der Wunsch, selber über sein Schicksal entscheiden zu können, hat in den letzten zwei Jahrzehnten zu einer intensiven Diskussion über die so genannte „Patientenverfügung“ geführt. Der Ruf nach einer gesetzlichen Regelung wurde laut, scheiterte aber bislang an einem fehlenden Konsens unter den Bundestagsabgeordneten. Einigermaßen überraschend war es auch für Experten deshalb, dass sich unter drei verschiedenen Gesetzesentwürfen in diesem Jahr eine Mehrheit fand.
Nach dem am 1. September 2009 in Kraft getretenen §1901a BGB sind Patientenverfügungen grundsätzlich verbindlich, wenn sie konkret und eindeutig sind, und zwar für jede Krankheit und jede Krankheitsphase. In formaler Hinsicht müssen sie schriftlich sein, nicht aber notwendigerweise notariell beglaubigt. Eine vorangehende ärztliche Beratung wird zwar dringend angeraten, nicht aber verpflichtend gefordert. Wenn irgend möglich sollen Angehörige und Vertrauenspersonen des Patienten in den Prozess der Auslegung einer Patientenverfügung mit einbezogen werden.
„Es bleibt abzuwarten, wie sich die gesetzliche Regelung in der Praxis bewährt. Bisher konnten wir am UKM nicht feststellen, dass jetzt mehr Patienten eine solche Vorausverfügung für gesundheitliche Angelegenheiten haben“, beschreibt Prof. Dr. Dr. Hugo Van Aken die Situation am UKM. „Eine Stichprobe in diesem Jahr hat ergeben, dass etwa nur jeder zehnte der von uns in der operativen Intensivmedizin behandelten Patienten eine Patientenverfügung aufgesetzt hat und das obwohl die meisten wissen, dass eine Intensivbehandlung, während derer sie nicht entscheidungsfähig sind, bevorsteht.“
Das Hauptproblem für den Arzt bleibt bei der im Voraus getroffenen Patientenverfügung, ob der Patient die Situation, in der er sich jetzt – entscheidungsunfähig – befindet, wirklich gemeint hat. Dies ist selbstverständlich eine entscheidende Voraussetzung für deren Verbindlichkeit. Wird eine vorausverfügte Ablehnung möglicher Behandlungsmaßnahmen vom Arzt „zu großzügig“ angenommen, wird ein möglicherweise vermeidbarer Tod zugelassen. Dazu könnte es – so die Kritiker der gesetzlichen Regelung, zu der auch die Bundesärztekammer gehörte – durchaus kommen, weil Ärzte stets strafrechtliche Konsequenzen einer Behandlung ohne Einwilligung des Patienten zu befürchten haben. Jede medizinische Behandlung ist im juristischen Sinne eine Körperverletzung, die nur durch die Einwilligung straffrei bleibt.
Zu den juristischen Implikationen der neuen gesetzlichen Regelung wird mit Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer ein ausgewiesener Experte des Medizinrechts den Hauptvortrag während des Symposiums halten.
Allgemeine Information zum 41. Münsteraner Anästhesie-Symposium
Titel der Veranstaltung: Perioperative Organinsuffizienz
Veranstalter: Wissenschaftlicher Kreis der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin der Universität Münster e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Anästhesiologische Fortbildung (DAAF)
Datum: 3.-5. Dezember 2009
Ort: Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
Struktur der Veranstaltung:
Donnerstag Vormittag
Klinische Demonstrationen in den Medizinischen Einrichtungen des UKM, Clemenshospital und Franziskus-Hospital, Münster
Donnerstag Nachmittag
Tutorien* in den Räumen der Halle Münsterland und in der Anatomie des UKM
Freitag und Samstag Vormittag
Wissenschaftliches Hauptprogramm
Erwartete Teilnehmerzahl:
ca. 600 Anästhesieärztinnen- und Ärzte, sowiePflegekräfte aus dem Anästhesiebereich *Wie in jedem Jahr werden Teilnehmer auch „Klinische Demonstrationen“ sowie „Tutorien“ angeboten. Während der Klinischen Demonstrationen wird es einer begrenzten Zahl von Teilnehmern möglich sein, in den Medizinischen Einrichtungen des Universitätsklinikums neue Anästhesietechniken in der Praxis mitzuerleben. Die Tutorien sind Fortbildungskurse zu bestimmten ausgesuchten Themen der Anästhesie