In den letzten Wochen mehrten sich die weltweiten Berichte zu weiteren Varianten von SARS-CoV-2. Dazu zählen insbesondere die neue sogenannten britische SARS-CoV-2 Variante (B.1.1.7), die zunächst in Großbritannien beobachtet wurde und sich dort rasch verbreitet hat, und die südafrikanische Variante (B.1.351).
Aufgrund der bislang weitgehenden Unklarheit über die Verbreitung der verschiedenen Virusmutationen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Modellprojekt „Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW“ gestartet, das deren Verbreitung möglichst schnell und umfassend erfassen soll.
Leiter des mit rund 200.000 Euro geförderten Projekts ist Professor Alexander Mellmann vom Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster. Universitäre Projektpartner sind zudem Professor Alexander Dilthey vom Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene und Professor Jörg Timm vom Institut für Virologie des Universitätsklinikums Düsseldorf.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Mir ist es ein besonderes Anliegen, zu untersuchen, ob sich die Varianten in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich verbreitet haben, beispielsweise in den Grenzregionen zu den Niederlanden. Noch diese Woche wird damit begonnen, rund 1.000 positive SARS-CoV-2 Proben insbesondere aus dieser Region zu sammeln und auszuwerten.“
In den Niederlanden gilt die Variante B.1.1.7 bereits als verbreitet und dies mit steigender Tendenz. Es wird davon ausgegangen, dass die Virusmutation ansteckender ist als die ursprüngliche SARS-CoV-2 Variante.
„Ich freue mich über diese kurzfristige Zusammenarbeit von universitärer Medizin in Kooperation mit einigen großen Laboren. Das Modellprojekt wird ein gemeinsamer Kraftakt, der aber notwendig ist, um über die gegenwärtige Verbreitung der SARS-CoV-2-Mutationen näheren Aufschluss zu bekommen. Glücklicherweise können wir aber auf bereits bestehenden Strukturen und Kooperationen zurückgreifen“, so Professor Alexander Mellmann.
Das Projekt ist eine Punktprävalenzstudie. Das heißt, es soll vor allem die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang in Nordrhein-Westfalen bereits SARS-CoV-2-Varianten wie beispielsweise die Variante B.1.1.7 oder B.1.351 zu einem bestimmten Zeitpunkt vorkommen. Zudem soll geklärt werden, ob es neben den bekannten noch weitere Virusvarianten gibt.
Bisher sind in Nordrhein-Westfalen elf Fälle einer SARS-CoV-2 Infektion mit der B.1.1.7 Variante sowie drei Fälle einer Infektion mit der B.1.351 Variante bekannt, die anhand einer Gesamtgenomsequenzierung nachgewiesen wurden. Weitere Verdachtsfälle liegen aufgrund spezifischer PCR-Untersuchungen vor bzw. werden derzeit sequenziert.
Gemäß Infektionsschutzgesetz ist ergänzend zum Untersuchungsbefund das Typisierungsergebnis ein übermittlungspflichtiger Bestandteil der SARS-CoV-2 Meldung, somit wird das Typisierungsergebnis auch dem RKI bekannt.