Hinweis für Pressevertreter

Bitte richten Sie zur Entlastung unserer Patientenversorgung sämtliche Anfragen zum SARS-CoV-2 (Corona) direkt an die UKM-Unternehmenskommunikation.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur in Abstimmung mit der UKM-Unternehmenskommunikation auf dem UKM-Klinikgelände aufhalten und auch nur mit einer gültigen Drehgenehmigung auf dem UKM-Klinikgelände drehen dürfen.


Anja Wengenroth
Pressesprecherin
T +49 251 83-55800
M +49 170 5420566  
anja.wengenroth@ukmuenster.­de

 

Pressemeldungen Archiv 2021

Einschränkung der Besucherregelung am UKM

Das UKM (Universitätsklinikum Münster) passt aufgrund der höheren Infektiösität der Corona-Virus-Varianten nach Ostern seine Besucherregelung an. Ab dem 7. April sind Besuche nur noch in Einzel-fällen und mit negativem Corona-Test möglich.
ukm

Ab dem 7. April sind Besuche bei stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten nur noch in Einzelfällen und nach ausdrücklicher ärztlicher Genehmigung und nicht mehr als Routinebesuche möglich. Ausnahmen werden in akuten Notfällen gemacht, ebenso wie bei der Besucherregelung auf den Kinderstationen, im Palliativbereich und in der Geburtshilfe. Hier werden in Absprache mit Patienten und Angehörigen jeweils individuelle Regelungen getroffen. 

Besucher werden zudem dann nur noch nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests oder mit negativem PCR-Befund eingelassen. Ohne eine entsprechende Bescheinigung ist ein Besuch nicht möglich. 

Zur Durchführung dieser Tests stehen die kommunalen „Bürger“-Testzentren der Stadt Münster und in der Umgebung in ausreichender Zahl zur Verfügung. Eine Schnelltestung vor Ort ist mit Ausnahme von Notfällen nicht möglich.
 

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