Ab dem 7. April sind Besuche bei stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten nur noch in Einzelfällen und nach ausdrücklicher ärztlicher Genehmigung und nicht mehr als Routinebesuche möglich. Ausnahmen werden in akuten Notfällen gemacht, ebenso wie bei der Besucherregelung auf den Kinderstationen, im Palliativbereich und in der Geburtshilfe. Hier werden in Absprache mit Patienten und Angehörigen jeweils individuelle Regelungen getroffen.
Besucher werden zudem dann nur noch nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltests oder mit negativem PCR-Befund eingelassen. Ohne eine entsprechende Bescheinigung ist ein Besuch nicht möglich.
Zur Durchführung dieser Tests stehen die kommunalen „Bürger“-Testzentren der Stadt Münster und in der Umgebung in ausreichender Zahl zur Verfügung. Eine Schnelltestung vor Ort ist mit Ausnahme von Notfällen nicht möglich.