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Anja Wengenroth
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Pressemeldungen Archiv 2021

Corona-Pandemie: UKM erhält 1,66 Millionen Euro Sonderleistung für Pflegekräfte

Nachdem das Universitätsklinikum Münster im vergangenen Jahr bei der Prämienzahlung für die Versorgung von COVID-19-Patienten nicht berücksichtigt wurde, erhält das Klinikum nach Gesprächen und Unterstützung aus der Politik nun eine Sonderzahlung in Höhe von 1,66 Millionen Euro. Die Prämien sollen bis zum 30. Juni ausgezahlt werden.
ukm/maz

 

Gute Nachrichten für Beschäftigte des UKM (Universitätsklinikum Münster): Das Klinikum erhält vom Bund im Rahmen einer Donnerstagabend beschlossenen erweiterten Sonderleistung 1,66 Millionen Euro als Prämienzahlung für Pflegekräfte und weitere Mitarbeitende, die aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie besonders belastet waren und sind. „Wir freuen uns sehr über diese Sonderzahlung, denn uns als Vorstand war es ein großes Anliegen, dass die Anstrengungen zahlreicher Menschen am UKM, die seit über einem Jahr in einem Ausnahmezustand arbeiten, von der Politik auch monetär für jeden Einzelnen anerkannt werden“, zeigt sich Prof. Dr. Hugo Van Aken, Ärztlicher Direktor des UKM, zufrieden. „Tatsächlich war es für uns und für viele Mitarbeitende im vergangenen Jahr schwer nachvollziehbar, dass das UKM bei der ersten Sonderzahlung nicht berücksichtigt wurde, weil unsere Patientenzahlen einen Hauch zu niedrig waren. Schließlich haben wir uns bei der niedrigen Inzidenz in Münster solidarisch mit anderen Regionen in NRW, aber auch den Niederlanden, Belgien und Frankreich gezeigt und schwerkranke Patienten übernommen und intensivmedizinisch versorgt.“ Van Akens Dank gilt deshalb nicht zuletzt den Vertretern der lokalen Politik und der Landesregierung, die sich für das münstersche Klinikum stark gemacht haben.

Im Detail gilt die Prämie für Pflegekräfte, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten einer erhöhten Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, wie z.B. Mitarbeitende der COVID-Normal- und COVID-Intensivstationen, aber auch der Notaufnahme. Des Weiteren können laut Beschluss auch Beschäftigte mit einbezogen werden, die im erweiterten Sinne in die Versorgung von SARS-CoV-2-infizierten Patientinnen und Patienten involviert waren. „Dazu gehört für uns zum Beispiel das Team der Abstrichentnahme und -auswertung, die zu Hochzeiten an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr zur Verfügung standen und stehen“, erklärt UKM-Personalchef Peter Plester mit dem Verweis, dass die genaue Verteilung der Sonderzahlung in den nächsten Tagen ermittelt wird. „Sowohl die Zahl der Prämienempfänger als auch die Höhe der jeweiligen Zahlung werden wir in Zusammenarbeit mit dem Personalrat festlegen und die Prämien bis zum 30. Juni auszahlen“, so Plester weiter.

Insgesamt werden in Deutschland im Rahmen dieser zweiten Corona-Sonderzahlung 450 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt, die unter rund 1000 anspruchsberechtigten Krankenhäusern unter Berücksichtigung der Anzahl der COVID-Patienten, Anzahl der Pflegekräfte, Anzahl der Betten und Anzahl der besonders schwer erkrankten, beatmeten COVID-Patienten verteilt werden. Festgeschrieben wurde diese Sonderleistung im §26d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

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