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Patientensicherheit als Schwerpunkthema: 42. Münsteraner Anästhesie-Symposium startet am 9. Dezember

Prof. Dr. Hugo Van Aken
Prof. Dr. Hugo Van Aken, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums Münster (UKM).
Veranstalter erwarten rund 600 Teilnehmer in der Halle Münsterland / Zoodirektor Jörg Adler zu Gast
ukm
Vom 9. bis 11. Dezember 2010 findet das 42. Münsteraner Anästhesie-Symposium in der Halle Münsterland statt. Rund 600 Anästhesieärztinnen und –Ärzte sowie Pflegekräfte aus dem Anästhesiebereich werden zu der traditionsreichen Veranstaltung erwartet. Veranstaltet wird das Symposium vom „Wissenschaftlichen Kreis der Klinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin der Universität Münster e. V.“ in Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie für Anästhesiologische Fortbildung (DAAF). Schwerpunkte der Tagung unter dem Motto „Grenzgänge“ sind die Themen „Sicherheit in der Anästhesie“, die Diskussion über „inoperable Patienten“, der Zoodirektor von Münster Jörg Adler hält zudem einen Vortrag zum Thema „Mensch und Affe: Was verbindet uns?“ „Wir haben unser Symposium unter die Überschrift „Grenzgänge“ gestellt, weil in diesem Jahr Grenzbereiche des Anästhesisten und des Intensivmediziners angesprochen werden“, erklärt Prof. Dr. Hugo Van Aken, Direktor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums Münster (UKM). Dazu zählt etwa die Frage nach dem „inoperablen Patienten“. Noch vor 20 Jahren war etwa die Feststellung, dass ein Patient „zu krank“ sei, um operiert zu werden, keine Seltenheit. „Nicht narkosefähig“ war dann das Urteil des Anästhesisten, das dem Chirurgen die Hände band – der Patient war „inoperabel“. Mittlerweile haben Fortschritte in der Anästhesie die Aussage „Nicht narkosefähig“ zu einer Rarität werden lassen. Van Aken: „Trotzdem – oder gerade deshalb – stellt sich natürlich die Frage, ob immer alles <st1:personname>medizini</st1:personname>sch Machbare auch getan sollte. Dies gilt insbesondere für Patienten mit Dauerkoma. Dabei hat in unserer freiheitlichen Gesellschaft das grundgesetzlich verbürgte Recht der Selbstbestimmung oberste Priorität – nur dass die Patienten in diesen Situationen in aller Regel nicht mehr gefragt werden können. Die Abfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, in denen eine Vertrauensperson als Vertreter in Gesundheitsfragen bestimmt wird, kommt daher große Bedeutung zu und ist für die Behandler eine große Hilfe.“ Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema „Sicherheit in der Anästhesie“. „Deadly easy - easily dead“ und „There should be no deaths due to anaesthesia“ mit diesen beiden Aussagen hat Sir Robert Macintosh, der erste Lehrstuhlinhaber für Anästhesie in Europa, sehr prägnant auf den Punkt gebracht, dass Anästhesie auch Risiken birgt und daher nur von entsprechend qualifizierten Ärzten durchgeführt werden kann. Anders als bei der Luftfahrt, wo man die Unfalltoten und die Flüge gut zählen kann, ist dies in der Medizin schwierig: Zum einen ist nicht immer klar, ob der Tod des Patienten vermeidbar gewesen wäre - oder gemäß einer Patientenverfügung vielleicht sogar erwünscht war. Dies ist aber kein Grund die Hände in den Schoß zu legen, solange man weiß, dass noch mehr getan werden kann, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Eine entsprechende Initiative hat die europäische Gesellschaft für Anästhesiologie im Sommer anlässlich der Jahrestagung in Helsinki ergriffen. Fünf Maßnahmen werden genannt, die von jeder Klinik für Anästhesiologie ergriffen werden sollen: -          regelmäßiger Geräte- und Medikamentencheck, -          Protokolle für den Umgang mit einem „schwierigen Atemweg“, -         die Verwendung der „Surgical Safety Checklist“ der WHO, -          Beteiligung an Fehlermeldesystemen, -          jährliche Bericht über die Zwischenfälle einer Abteilung. Van Aken: „Diese Maßnahmen wurden im UKM teilweise schon vor Jahren realisiert. Die „Surgical Safety Checklist“ der WHO wurde in diesem Jahr am UKM eingeführt. Anhand dieser Checkliste prüfen Anästhesist und Chirurg vor jeder Operation wichtige Dinge, z.B. ob alle erforderlichen Befunde vorhanden sind. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme wurde am 1. Oktober am UKM eingeführt: einheitliche Etiketten zur Kennzeichnung von Spritzen.  Klebeetiketten wurden zwar schon immer verwandt, aber von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedliche, ja teilweise sogar innerhalb eines Krankenhauses unterschiedliche. Da waren Verwechslungen leichter möglich, als bei dem jetzt eingeführten bundesweit gültigen Standard, der federführend in Münster entwickelt wurde.“ Dementsprechend ist das UKM auch das erste Großkrankenhaus in Deutschland, das im Bereich der Akutmedizin – also Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin – komplett auf den neuen Standard umgestellt hat. Als Gast können die Organisatoren des Symposium in diesem Jahr auch den Direktor des Zoos in Münster, Jörg Adler begrüßen. Er spricht zum Thema: „Mensch und Affe: Was verbindet uns?“
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