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Audiologische Diagnostik

Mit Hilfe zahlreicher Hörprüfungen (Audiologie) wird das Ausmaß der Hörstörung untersucht und in Zahlen und Diagrammen wiedergegeben. Der wichtigste Hörtest ist die Bestimmung der Hörschwelle. Hierfür gibt es verschiedene Verfahren, darunter auch solche, die keine Mitarbeit des Patienten erfordern (otoakustische Emissionen und elektrische Reaktions-Audiometrie). Die Kenntnis der Hörschwelle ist aber für die Erkennung geeigneter Patienten nicht ausreichend, denn zwei Patienten mit gleicher Hörkurve können ganz unterschiedliche Fähigkeiten im Sprachverstehen aufweisen. Um dies zu prüfen muss ein Sprachtest gemacht werden. Die Untersuchung des Gleichgewichtsorgans (Vestibular- Diagnostik) ist ebenfalls wichtig, da sich dieses in einem Verbund mit dem Hörorgan befindet. Hierzu muss das Gleichgewichtsorgan gereizt werden. Durch das Einspritzen von kaltem und warmem Wasser in den Gehörgang kann so ein künstlicher Schwindel hervorgerufen werden, dessen Ausmaße über daraus resultierende Augenbewegungen aufgezeichnet werden können. Dieser Vorgang ist nicht immer sehr angenehm, sehr selten jedoch schmerzhaft. Der künstlich erzeugte Schwindel lässt in der Regel bereits nach wenigen Minuten wieder nach.
  • Hörprüfungen: Tonaudiometrie und Sprachaudiometrie
  • Tympanogramm und Stapediusreflexüberüfung
  • Objektive Überprüfungen: Otoakustische Emissionen und BERA/ASSR
  • Evtl. Überprüfung vorhandener Hörgeräte
  • Ohrgeräusch/Tinnitus Bestimmung

Gleichgewichtsdiagnostik

  • Wasserspülung (Kalorik) oder Kopfimpulstest
  • Lagerungsprüfung /Standsicherheitsprüfung
 
 
 
 

Terminvereinbarung

T 0251 83-56811
F 0251 83-56812
hno-ambulanz(at)­ukmuenster(dot)­de Mo - Fr 8.00 - 14.00 Uhr Sprechstunde: Mo 8.00 - 16.00 Uhr

Kostenübernahme

Für eine Cochlea Implantat Versorgung bei einseitiger Ertaubung bzw. Schwerhörigkeit muss vorher die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Im Rahmen der CI-Sprechstunde möchten wir Sie hierbei gerne unterstützen.