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Seit dem 1. Mai gibt es eine neue offizielle Anschrift für das Universitätsklinikum Münster (UKM) und die Einrichtungen auf dem Zentralcampus. Die Anschrift für das Zentralklinikum sowie der Gebäude im inneren Bereich zwischen Domagkstraße, Waldeyerstraße und Albert-Schweitzer-Straße lautet nun: „Albert-Schweitzer-Campus 1“. Mit der neuen einheitlichen Adresse soll die Anfahrt zu den entsprechenden Gebäuden erleichtert werden. Zur verbesserten Orientierung auf dem zentralen Campus erhalten die betroffenen Gebäude zusätzlich eine neue Gebäudebezeichnung durch das UKM. Die umfassende Adressänderung wurde in Abstimmung mit den städtischen Fachämtern und der Zustimmung der Bezirksvertretung „West“ durchgeführt.Für acht Gebäude, die direkt über die Waldeyerstraße und die Domagkstraße erschlossen sind, gilt, dass sie zusätzlich zur Bezeichnung „Albert-Schweitzer-Campus 1“ ihre bisherige Adresse für den dort liegenden Eingang als Anfahrtsadresse behalten. Ein Beispiel dafür ist die UKM-Augenklinik: Die Adresse lautet nun „Albert-Schweitzer- Campus 1, Anfahrtsadresse: Domagkstraße 15“, die Gebäudebezeichnung lautet „D15“. Folgende Gebäude und Kliniken behalten neben der postalischen Adresse „Albert-Schweitzer-Campus 1“ ihre alte Adresse als Anfahrtsadresse: Klinik und Poliklinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Klinik und Poliklinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie (Waldeyerstr. 1), Zahnklinik (Waldeyerstr. 30), Parkhaus an der Zahnklinik (Waldeyerstr. 28), Gebäude (Domagkstr. 3), UKM Verwaltung (Domagkstr. 5), UKM Blutspende, Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie (Domagkstraße 11), Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde (Domagkstr. 15) sowie Gerhard-Domagk-Institut für Pathologie (Domagkstr. 17). Der Grund für diese Ausnahme liegt u.a. darin, dass diese Gebäude auch mit Stadtplänen und Navigationsgeräten direkt gefunden und angesteuert werden können. Für die Gebäude, die außerhalb des Zentralcampus liegen, etwa an der östlichen Seiten der Domagkstraße zum Ring hin, an der Schmeddingstraße usw. ändert sich nichts. Die Beschilderungen vor den betreffenden Gebäuden wurden inzwischen aktualisiert.