Ovarialtumoren stellen eine sehr heterogene Gruppe dar. Da charakteristische Symptome oft fehlen, werden sie meist zufällig im Rahmen einer Routineuntersuchung entdeckt. Auch wenn mit allen apparativen und klinischen Untersuchungsmethoden keine sichere Aussage über die Gut- oder Bösartigkeit eines Eierstocktumors möglich ist, so erlauben sie doch eine Einteilung in bestimmt Risikogruppen. Auf dieser Grundlage wird die Entscheidung zum abwartendem Verhalten oder chirurgischem Vorgehen gefällt. Mit der Indikation zur Operation muß über den operativen Zugangsweg, das heißt Bauchspiegelung oder Bauchschnitt entschieden werden. Bei Verdacht auf einen bösartigen Ovarialtumor wird primär ein Bauchschnitt, zumeist ein Längsschnitt, durchgeführt. Bei gutartigen Eierstockstumoren werden diese unversehrt per Bauchspiegelung entfernt. Bei dem geringsten Verdacht auf einen bösartigen Tumor wird die Bauchspiegelung abgebrochen und sekundär ein Bauchschnitt durchgeführt. Handelt es sich um einen bösartigen Ovarialtumor, so ist das Operationsziel die vollständige Entfernung sämtlicher sichtbarer Tumormanifestationen. In jedem Falle werden die Gebärmutter, die Eierstöcke und Eileiter, die Lymphknoten entlang der großen Gefäße im Becken und der Bauchhauptschlagader, das große Netz (vor dem Darm liegendes Fettgewebe) und der Blinddarm entfernt.
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