Innovationsfondsprojekt SALUS

Krankenkassenbeschränkung aufgehoben

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass eine Studienteilnahme ab sofort für alle gesetzlich versicherten Patienten nach §630a BGB deutschlandweit möglich ist. Ausgenommen bleiben weiterhin Patienten der Freien Heilfürsorge. Maßgeblich für den Patienten bleibt die Wahl des Augenarztes im Raum Westfalen-Lippe.

>>Zu den teilnehmenden Augenärzten

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