Zum Nachweis der Drogenabstinenz oder Alkoholabstinenz im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (auch MPU genannt) bieten wir Ihnen die Durchführung von anerkannten Abstinenzkontrollprogrammen an. Diese Programme dienen dazu, über einen bestimmten Zeitraum (z. B. 6 Monate oder 12 Monate) Ihre Drogen- und/oder Alkoholabstinenz nachzuweisen. Dazu werden Urinproben untersucht, die nach kurzfristiger Einbestellung in unserem Institut abgegeben werden (Urinscreening). Auch die Untersuchung von Kopfhaarproben ist in diesem Zusammenhang möglich. Nach erfolgreichem Abschluss eines Abstinenzprogramms erhalten Sie von uns ein übersichtliches Gutachten in verständlicher Sprache, das Sie z. B. bei einer MPU-Stelle vorlegen können. Sämtliche Untersuchungen richten sich nach den aktuellen Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung (sogenannte CTU-Kriterien). Unser Labor ist akkreditiert nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke einschließlich der Fahreignungsbegutachtung. Dadurch ist die Anerkennung unserer Gutachten zum Abstinenznachweis garantiert.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann setzten Sie sich mit uns in Verbindung … Wir beraten Sie gerne.
Dienstleistungen
Forensische Toxikologie
Abstinenzprogramme im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung
Gutachten über das Drogenkonsumverhalten zur Vorlage bei Straßenverkehrsämtern
Sie wurden von Ihrer Straßenverkehrsbehörde aufgefordert, ein Gutachten zur Beurteilung ihres Cannabiskonsumverhaltens gemäß dem Erlass des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vorzulegen? Sie können in unserem Institut eine Blut- und Urinprobe abgeben, die wir nach Ihrem Auftrag auf Cannabis bzw. auch auf andere Drogen untersuchen. Wir sind eines der wenigen Labore, die für diese Begutachtung zugelassen sind.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Einhaltung der von der Straßenverkehrsbehörde gesetzten Frist zur Entnahme der Proben!
Dienstleistungen für Behörden
Wir erstellen Gutachten für Behörden wie z. B. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, Straßenverkehrsämter, Justizvollzugsanstalten, und Jugendämter. Unsere Dienstleistungen umfassen Untersuchungen auf dem Gebiet der Forensischen Toxikologie und der Forensischen Chemie. Beide Dienstleistungsgebiete sind nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditiert. Die forensisch-toxikologischen und forensisch-chemischen Fragestellungen werden in Form schriftlicher Gutachten beantwortet. Bei Bedarf werden diese Gutachten auch durch unsere Sachverständigen vor Gericht vertreten.
Kontakt
Sekretariat |
Forensischetoxikologie(at)ukmuenster(dot)de |
Telefon: 0251-8355601 |