Abstammungsuntersuchungen und insbesondere Vaterschaftstest werden im Auftrag von Familiengerichten, aber auch von Privatpersonen durchgeführt. Hintergrund können neben der Klärung der Vaterschaft an sich Fragestellungen hinsichtlich des Sorgerechts, der Unterhaltspflicht, Erbschaften oder auch des Familiennachzugs aus einem Land außerhalb der EU sein.
Unser Institut erstellt genetische Vaterschaftstests und andere Abstammungsuntersuchungen nach den strengen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB, www.dgab-online.de), den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission und den Vorgaben des internationalen Akkreditierungsstandards DIN EN ISO 17025. Die Qualität und das Fachwissen der Sachverständigen wurde durch ein externes Prüfverfahren der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA, www.kfqa.de) bestätigt.
Wenn Sie einen Vaterschaftstest oder ein anderes Abstammungsgutachten in Auftrag geben möchten, senden Sie bitte das ausgefüllte Auftragsformular an folgende Adresse:
Institut für Rechtsmedizin
Forensische Molekularbiologie
Röntgenstr. 23
48149 Münster
Gerne besprechen wir persönlich den Ablauf und die Aussagekraft des Vaterschafstests bzw. der Abstammungsuntersuchung:
Dienstleistungen
Forensische Molekularbiologie
Vaterschaftstests und andere Abstammungsuntersuchungen
Organisation und Ablauf |
Klaudia von der Forst |
Telefon: 0251-8358207 |
Labor |
Marianne Schürenkamp |
Sabrina Banken |
Ulla Sibbing |
Telefon: 0251-8355621 |
wissenschaftliche Leitung |
Prof. Dr. rer. nat. Marielle Vennemann |
Telefon: 0251-8355171 |
Forensische Spurenkunde und DNA-Analyse
Die Analyse forensischer Tatortspuren erfolgt im Auftrag von Justiz und Strafverfolgungsbehörden. Unser Institut hat langjährige Erfahrung in der molekulargenetischen Analyse von Tatortspuren und der Erstattung mündlicher und schriftlicher Gutachten. Wir arbeiten nach den strengen Richtlinien der deutschen Spurenkommission (www.gednap.de) und der internationalen Fachgesellschaft International Society for Forensic Genetics (www.isfg.org). Das Institut ist nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 17025 akkreditiert und nimmt regelmäßig erfolgreich an den GEDNAP-Ringversuchen der Spurenkommisssion zur externen Qualitätsüberprüfung teil.
Ablauf
Dem Labor werden Asservate (Tatortspuren) überbracht, die zunächst durch äußere Inaugenscheinnahme hinsichtlich DNA-haltiger Spuren analysiert werden. Mögliche Speichel-, Blut- oder Spermaanhaftungen werden mit Hilfe geeigneter Spurenvortests erkannt und für eine DNA-Analyse vorbereitet. Hautschüppchen und Haare werden durch Abklebung oder Absammeln gesichert; bei Verdacht auf Hautkontaktspuren mit zellfreier DNA werden Abriebe auf Tupfer angefertigt.
Anschließend wird DNA aus diesem Material extrahiert und quantifiziert. Mittels Polymerasekettenreaktion (PCR) erfolgt eine Amplifikation der relevanten DNA-Merkmalssysteme. Derzeit werden 16 autosomale Short Tandem Repeat (STR)- Marker analysiert und mittels Kapillarelektrophorese visualisiert. Die Kombination aller Merkmale der 16 STR-Marker wird als DNA-Profil oder DNA-Identifizierungsmuster bezeichnet. In besonderen Fällen (z.B. Sexualdelikte) kommen auch Y-chromosomal lokalisierte STR-Marker zum Einsatz. Sollte extrem wenig DNA zu erwarten sein (z.B. einzelne, telogene Haare) werden mitochondriale DNA-Merkmale analysiert.
Die Zuordnung einer Tatortspur zu einem möglichen Spurenverursacher erfolgt über einen Vergleich der festgestellten DNA-Profile. Im Falle einer Merkmalsübereinstimmung zwischen Tatortspur und möglichem Spurenverursacher erfolgt eine biostatistische Berechnung des Beweiswertes dieser Übereinstimmungen. Sollte kein möglicher Spurenverursacher bekannt sein, wird das DNA-Profil in die DNA-Analysedatei (DAD) des Bundeskriminalamtes eingestellt. Übereinstimmungen zwischen diesen Profilen und DNA-Profilen von Personen aus der DAD werden ebenfalls biostatistisch bewertet.
Anschließend wird DNA aus diesem Material extrahiert und quantifiziert. Mittels Polymerasekettenreaktion (PCR) erfolgt eine Amplifikation der relevanten DNA-Merkmalssysteme. Derzeit werden 16 autosomale Short Tandem Repeat (STR)- Marker analysiert und mittels Kapillarelektrophorese visualisiert. Die Kombination aller Merkmale der 16 STR-Marker wird als DNA-Profil oder DNA-Identifizierungsmuster bezeichnet. In besonderen Fällen (z.B. Sexualdelikte) kommen auch Y-chromosomal lokalisierte STR-Marker zum Einsatz. Sollte extrem wenig DNA zu erwarten sein (z.B. einzelne, telogene Haare) werden mitochondriale DNA-Merkmale analysiert.
Die Zuordnung einer Tatortspur zu einem möglichen Spurenverursacher erfolgt über einen Vergleich der festgestellten DNA-Profile. Im Falle einer Merkmalsübereinstimmung zwischen Tatortspur und möglichem Spurenverursacher erfolgt eine biostatistische Berechnung des Beweiswertes dieser Übereinstimmungen. Sollte kein möglicher Spurenverursacher bekannt sein, wird das DNA-Profil in die DNA-Analysedatei (DAD) des Bundeskriminalamtes eingestellt. Übereinstimmungen zwischen diesen Profilen und DNA-Profilen von Personen aus der DAD werden ebenfalls biostatistisch bewertet.
Ansprechpartner
wissenschaftliche Leitung |
Prof. Dr. rer. nat. Marielle Vennemann |
Telefon: 0251-8355171 |
Wissenschaftlerinnen |
Dr. biol. hum. Kristina Schulze Johann |
Dr. biol. hum. Hannah Bauer |
Olivia Holländer, M.Sc. |
Telefon: 02518355 -623 oder -625 |
Labor |
Marianne Schürenkamp |
Sabrina Banken |
Ulla Sibbing |
Telefon: 0251-8355621 |
Identitätsfeststellungen
Durch einen Vergleich von DNA-Profilen kann die Identität unbekannter Verstorbener überprüft und gesichert werden. Als mögliches Vergleichsmaterial eignen sich Gegenstände wie Zahnbürsten, Haarbürsten, Rasierapparate oder ähnliches aus dem persönlichen Gebrauch der mutmaßlichen Person oder Vergleichsspeichelproben nahe verwandter Personen.