Die Ausbildung gliedert sich in praktischen und theoretischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung.
Es handelt sich um eine Vollzeitausbildung mit 38,5 Stunden/Woche an 5 Tagen die Woche.
Die Schüler*innen erhalten ein monatliches Ausbildungsentgelt nach Maßgabe des § 8 des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in den Gesundheitsberufen (TVA-L Gesundheit).
Das Ausbildungsentgelt beträgt zum 01.01.2022:
im ersten Ausbildungsjahr 1.060,74 Euro
im zweiten Ausbildungsjahr 1.190,80 Euro
im dritten Ausbildungsjahr 1.287,53 Euro
Pro Kalenderjahr beträgt der Urlaubsanspruch 30 Tage.
Ausbildungsplätze
36/Jahr
Ausbildungsdauer
Drei Jahre
Nächster Ausbildungsbeginn
Jeweils am 1. September des Jahres
Theoretischer und praktischer Unterricht
Der theoretische und praktische Unterricht wird nach den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung an der Schule vermittelt. Der theoretische Unterricht erfolgt im Klassenverband mit allen Auszubildenden. Für den praktischen Unterricht werden die Auszubildenden in Kleingruppen eingeteilt. Sie durchlaufen im Rotationssystem die entsprechenden Fachlabore in der Schule.
Praktische Ausbildung
Die Praktische Ausbildung findet in den Laboren des UKM und externen Kooperationspartnern statt.
Sie dient dazu, die vermittelten theoretischen und praktischen Inhalte miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln, um die erforderlichen Kompetenzen für die beruflichen Tätigkeiten zu erwerben.
Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an allen Ausbildungsveranstaltungen. Zusätzlich ist der Erwerb eines Zertifikats in der gynäkologischen Zytologie möglich.