Patienten mit Speiseröhrenkrebs (Ösophaguskarzinom) benötigen eine besonders ausgefeilte Spezialbehandlung und ggf. auch eine Operation zur Entfernung des Tumors. Die zeitliche Abfolge der Behandlungsschritte ist von großer Bedeutung. Nur ganz frühe Karzinome, die auf die oberste Schleimhautschicht der Speiseröhre beschränkt sind, können gelegentlich über eine Speiseröhrenspiegelung ohne Operation abgetragen werden. Der Speiseröhrenkrebs ist besonders gefährlich, weill er sich relativ frühzeitig im Körper weiterverbreiten kann und zu Tochtergeschwülsten (Metastasen) führt.
In der Regel kommt daher zur Behandlung des Speiseröhrenkrebses eine Vorbehandlung (je nach Art des Tumors: Strahlen und/oder Chemotherapie) mit anschließender Operation zur Anwendung. Die Vorbehandlung dient zur „Schrumpfung“ der Tumors, er wird damit sicherer entfernbar und die Langzeitresultate sind bei bestimmten Patienten dann besser. Wir können heute den Erfolg der Vorbehandlung durch Spezialuntersuchungen (PET-CT) frühzeitig erkennen und Patienten, die nicht gut ansprechen, aus der Behandlung herausnehmen und sie schneller einer Operation zuführen.
Die Entfernung des Tumors durch Operation ist in der Regel ein großer Eingriff, bei dem sowohl der rechte Brustkorb als auch der Bauchraum eröffnet werden. Entfernt werden ein Teil der Speiseröhre und der umgebenden Lymphknoten, die Wiederherstellung der Nahrungspassage erfolgt durch Zwischenschalten eines Magen- oder Darmanteils. Wir führen diese Operationen an unserer Klinik häufig (50 Eingriffe/Jahr) durch.
Neuerdings bieten wir bei bestimmten Tumoren auch eine limitierte, weniger eingreifende Entfernung des Tumors mit Zwischenschalten von Dünndarm an (OP nach Merendino). Für diese Operation muss der Brustkorb des Patienten nicht eröffnet werden. Wenn eine Operation nicht möglich oder sinnvoll ist, sind weitere Behandlungsmöglichkeiten verfügbar. Dazu gehört das Einsetzen von beschichteten Hohlkörpern (Stents) über Speiseröhrenspiegelung oder der Einsatz von Lasertherapie.