- Für das Notfall- und Grundprogramm der Liquordiagnostik benötigen wir zwei durchnummerierte sterile CSF-/Liquor-Röhrchen (bzw. PP-Röhrchen) mit je 3 ml Liquor und eine zeitgleich abgenommene 7,5 ml Serum-Monovette; die für das Grundprogramm entnommene Liquormenge reicht aus, um eine zusätzliche Bestimmung der oligoklonalen IgG-Banden und Demenzmarker durchzuführen
- Für die Durchflusszytometrie benötigen wir ein steriles CSF-/Liquor-Röhrchen (bzw. PP-Röhrchen) mit idealerweise 10 ml Liquor (min. 3 ml. für das Basispanel und zudem 5 ml für das Lymphompanel) und eine zeitgleich abgenommene 10 ml EDTA-Monovette Blut
- Für die 3-Gläserprobe im Liquor bei Verdacht einer Subarachnoidalblutung benötigen wir 3 durchnummerierte sterile PP-Röhrchen mit je 1 ml Liquor
- Für die ß-Trace-Protein-Bestimmung bei Verdacht einer Liquorrhoe benötigen wir ein Röhrchen mit 500 µl Sekret
- Für die Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BSG) benötigen wir eine 2 ml BSG/ESR-Monovette Blut
- Für den Laktat-Ischämie-Test benötigen wir fünf 7,5 ml Serum-Monovetten (Basalwert, 1 Minute, 3 Minuten, 5 Minuten, 10 Minuten)
- Für die Bestimmung antineuraler Autoantikörper benötigen wir eine 4 ml Liquorprobe und eine zeitgleich abgenommene 7,5 ml Serum-Monovette.
Jedes Probengefäß muss mit dem entsprechenden Patientenaufkleber (P-Etikett) versehen werden und der zugehörige Patientenaufkleber (A-Etikett) auf die dafür vorgesehene Stelle auf den Anforderungsschein geklebt werden. Bei infektiösem Material müssen die Probengefäße zusätzlich mit dem „Infektiös“-Etikett versehen werden! Alle Probengefäße müssen zusammen mit einem Fließtuch in eine verschließbare Plastiktüte gesteckt werden.