Nach der Akutbehandlung des Schlaganfalls folgt oftmals ein nahtloser Übergang zu einer Frührehabilitation, einer Anschlussheilbehandlung, einer ambulanten Rehabilitation oder einer stationären geriatrischen Rehabilitation. Eine unmittelbare Fortführung der bereits gestarteten Übungen und Therapien ist von entscheidender Bedeutung. Die Einleitung oder Fortführung von Rehabilitationsmaßnahmen führt in der Regel zu einer deutlichen Verbesserung oder sogar Behebung vieler Krankheitssymptome.
Das Ziel der Rehabilitation besteht sowohl aus der Minderung der Schlaganfallfolgen als auch der Förderung der größtmöglichen Selbstständigkeit bei eventuell verbleibenden Einschränkungen.
Eine Anmeldung zur Rehabilitation wird bereits frühzeitig während des Krankenhausaufenthaltes durch den Sozial- und ärztlichen Dienst gestellt. Wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger über einen längeren Zeitraum künstliche Beatmung benötigt, findet eine Anmeldung zur Rehabilitation erst statt, wenn der Entwöhnungsprozess von der Beatmungsmaschine weiter vorangeschritten oder abgeschlossen ist.