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Pressemeldungen Archiv 2016

UKM wertet Testphase Notfalldatenmanagement (NFDM)-Sprint aus

Dr. med. Christian Juhra informierte auf der medica Bundesgesundheitsminister Gröhe und Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens über das Pilotprojekt Notfalldatenmanagement. (Foto: ZTG/Lippsmeier)
Speicherung der Notfalldaten auf elektronischer Gesundheitskarte ab 2018 vorgesehen / Bundesminister Gröhe und Landesministerin Steffens informieren sich über NFDM auf der medica
ukm/aw
Hoher Besuch auf der Gesundheitsmesse „medica“ in Düsseldorf. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Landesgesundheits-ministerin Barbara Steffens informierten sich in dieser Woche dort über das Pilotprojekt Notfalldatenmanagement (NFDM)-Sprint, in dem gestern die Datenerhebungsphase zu Ende ging. Seit Juni dieses Jahres haben in diesem Testlauf 32 niedergelassene Haus- und Fachärzte aus dem Münsterland sowie sieben Ärzte des UKM (Universitätsklinikum Münster) anonymisierte Notfalldatensätze für bis zu 4.000 Patienten angelegt. Im Auftrag der gematik hat die Stabsstelle Telemedizin des UKM das Pilotprojekt koordiniert. Ihr Leiter, Dr. Christian Juhra, wird mit seinem Team bis zum Jahresende die Datensätze auswerten: „Wir wollten mit dem Pilotprojekt bereits vor der bundesweiten Einführung sehen, wie gut die Anlage eines Notfalldatensatzes mit der entsprechenden Software funktioniert. Wo gibt es Hürden, wo gibt es Verbesserungspotential? Ziel muss sein, Daten schnell und effizient zu erfassen und den einzelnen Arzt so wenig wie möglich mit dieser Arbeit zu belasten.“  Bis Anfang 2017 werden die Datensätze aus dem Testlauf nun ausgewertet. Die Einführung des Notfalldaten-Managements hat der Gesetzgeber im E-Health-Gesetz für Anfang 2018 vorgesehen. Dann können Versicherte die Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) freiwillig speichern lassen. Entwicklung und Einführung des Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der gematik und der Bundesärztekammer. Der Begriff Notfalldatenmanagement (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien etc. stehen so schneller zur Verfügung. Gesetzliche Grundlage dafür ist das E-Health-Gesetz. Wichtig ist: Der Patient entscheidet künftig selbst, ob er einen Datensatz für sich anlegen lässt. Im Notfall können Behandelnde diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen. „Als Notarzt bin ich selbst oft genug bei Patienten gewesen, von denen ich nichts wusste“, sagt Juhra. „Ein Notfalldatensatz wäre da oft hilfreich gewesen.“ Welchen Unterschied im Ernstfall die Existenz eines Notfalldatensatzes macht, demonstrierte Juhra den Ministern anhand eines Films zu einer Simulationsstudie. Dafür wurden im UKM Trainingszentrum Notfallszenarien mit und ohne Notfalldatensatz von Notärzten simuliert.
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