Eine Stimmbandlähmung wir ursächlich ausgelöst durch eine Schädigung des Nervus recurrens, ein Nerv, der vom Hirn aus durch die Halsweichteile in den Brustkrob verläuft und von dort entlang der Luftröhre hinter der Schilddrüse zum Kehlkopf gelangt. Man unterscheidet grundsäztlich zwischen einseitiger und beidseitiger Stimmbandlähmung. Bei der einseitigen Stimmbandlähmung verbleibt während der Stimmbildung ein Spalt zwischen den Stimmlippen, durch den Luft entweicht, die Stimme klingt deshalb heiser. Ein operativer Eingriff hat deshalb das Ziel, die gelähmte Stimmlippe während der Stimmbildung wieder möglichst nah an die gesunde Stimmlippe anzunähern. Wir bieten Verfahren an, die äußerst schonend mit keiner oder minimaler Narbenbildung einhergehen:
- Thyreoplastik
- Injektion eiens Fillers (Stimmlippenunterfütterung)
Bei der beidseitigen Stimmbandlähmung weichen die Stimmlippen während der Atmung nicht nach außen, die Stimmritze bleibt also eng. Je nach Ausprägung stehen bei der beidseitigen Lähmung Atemprobleme im Vordergrund bis hin zu Atemnot unter Belastung. Deshalb steht bei der operativen Behandlung in diesem Fall die Wiederherstellung des freien Atmens im Vordergrund. Um die Stimmritze zu erweitern, bieten wir folgende Verfahren an:
- Laterofixation des Stimmbands
- Erweiterung der Stimmritze mittels Laser