Klinik für Nuklearmedizin

Strahlenschutz der Patienten

Um die Strahlenexposition der Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten, muss bei jeder nuklearmedizinischen Untersuchung und Therapie eine rechtfertigende Indikation vorliegt. Das heißt, dass vor jeder Untersuchung mit radioaktiven Stoffen sichergestellt wird, dass der gesundheitliche Nutzen das Strahlenrisiko überwiegt. Patientinnen und Patienten können selbst einen Beitrag zum Strahlenschutz leisten, indem sie uns eventuell vorliegende Voraufnahmen zur Verfügung stellen und so dazu beitragen, unnötige Untersuchungen zu vermeiden.

Strahlenschutz der Mitarbeiter

Der erste Schritt im Strahlenschutz für die Mitarbeiter ist die Schulung, d.h. die Aufklärung über Gefahren, Verhaltensweisen, Regeln, Schutzeinrichtungen. Die Mitarbeiter unterliegen einer ständigen Überwachung ihrer eigenen Strahlenexposition. Dazu werden amtliche Dosimeter (Filmdosimeter) von allen Mitarbeitern getragen. An Arbeitsplätzen mit gehäuften manuellen Handhabungen radioaktiver Stoffe (Präparation von Spritzen, Radiochemie) werden zusätzlich Fingerringdosimeter getragen, um die Exposition der Haut im Bereich der Hände zu überwachen.

Strahlenschutz der Umwelt

In diesem Bereich wird gewährleistet, dass Personen, die nichts mit den Kontrollbereichen zu tun haben, nicht einer erhöhten Strahlenexposition durch die dortigen Tätigkeiten ausgesetzt werden. Für die Strahlenexposition im direkten Umfeld der Kontrollbereiche ist dieses durch bauliche Maßnahmen (Strahlenschutzwände, Zuganskontrollen etc.) sichergestellt.

Patientinnen und Patienten, die mit nuklearmedizinischen Verfahren untersucht worden sind, dürfen nach Beendigung der Untersuchung den Kontrollbereich verlassen. Für Patientinnen und Patienten nach einer Radioiodtherapie oder anderen nuklearmedizinischen Therapien sind Grenzen für die von den Patienten ausgehende Strahlung festgelegt, unterhalb derer sie entlassen werden dürfen. So kann eine Gefährdung für Kontaktpersonen ausgeschlossen werden.

Auch für radioaktive Stoffe (z.B. Abwässer, Abfälle etc.) sind Aktivitätsgrenzen festgelegt, unterhalb derer eine Freigabe unbedenklich ist, d.h. die Stoffe wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden dürfen. Die radioaktiven Abfälle werden so lange „gelagert“, bis die Radioaktivität abgeklungen ist und die Abfälle als normaler Krankenhausmüll entsorgt werden können. Auch die Abwässer der Von-Hevesy-Therapiestation, werden in einer Anlage mit einer Kapazität von 13 Tanks a 10.000 l zwischengelagert. 

Externe Leistungen im Strahlenschutz

Unsere Klinik ist überdies externer Dienstleister im Strahlenschutz. Hierbei wird für externe Nutzer im UKM und der Medizinischen Fakultät die Funktion des Strahlenschutzbeauftragten mit all seinen Aufgaben übernommen. Unsere Klinik ist verantwortlich für die Versorgung des Zentralgebäudes und die gesamte Entsorgung radioaktiver Stoffe aus dem Bereich des Universitätsklinikums. Zu diesem Zweck betreiben wir ein Abklinglager, in dem Stoffe abklingen können. Stoffe mit sehr langen Halbwertszeiten werden an die Landessammelstelle in Jülich abgegeben.

Zusätzlich betreiben wir eine amtlich anerkannte Inkorporationsmessstelle. Diese dient der Überwachung der inneren Strahlenexposition durch in den Körper aufgenommene radioaktive Stoffe, da diese mit externer Dosimetrie (Filmdosimeter) nicht zu erfassen sind. „Kunden“ dieser Einrichtung sind nuklearmedizinische Einrichtungen, Radionuklidlaboratorien und Kernkraftwerke aus der Umgebung von Münster. Ebenso werden die eigenen Mitarbeiter hier regelmäßig untersucht. Eine Terminvereinbarung ist unter 0251 - 83 44722 möglich.

Zudem wird für nuklearmedizinische Einrichtungen außerhalb des UKM die Funktion des gesetzlich vorgeschriebenen Medizinphysik-Experten übernommen. Diese Beratungstätigkeit hilft Nuklearmedizinern ohne eigene entsprechende Mitarbeiter Untersuchungen nach dem Stand der Technik anzubieten. Durch die umfangreichen Tätigkeiten im Strahlenschutz ist hier das Kompetenzzentrum im Strahlenschutz entstanden, das von Externen in Anspruch genommen werden kann. Zudem beraten wir oder können Ansprechpartner vermitteln, wenn strahlenschutzrelevante Themen in der Presse behandelt werden.

 
 
 
 
 
 
 

Kontakt

Klinik für Nuklearmedizin Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A1
(ehem.: Albert-Schweitzer-Straße 33)
48149 Münster 

Tel.: 0251 - 83 47362 Google Maps