Psychotherapie
Eine allgemeine Definition des Wiener Psychotherapeuten Hans Strotzka (1978) definiert den Begriff der Psychotherapie folgendermaßen: Psychotherapie ist
- ein bewußter und geplanter interaktioneller Prozeß
- zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen,
- die in einem Konsensus (zwischen PatientIn, TherapeutIn und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden,
- mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation) meist verbal aber auch averbal
- in Richtung auf ein definiertes gemeinsames Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit)
- mittels lehrbarer Techniken
- auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens.
Das heißt, daß Psychotherapie in gegenseitigem Einverständnis zwischen PatientIn und TherapeutIn verabredet wird. Psychotherapie findet im Rahmen einer therapeutischen Beziehung statt und hat als Ziel, Krankheiten und Leiden zu beheben. Psychotherapie arbeitet mit psychologischen Mitteln in Form von Gesprächen, aber auch in Form von Verhaltensübungen. Vor allem im stationären Rahmen können auch andere, z.B. körperorientierte oder mit Gestaltung (z.B. Malen) arbeitende Therapieverfahren zusätzlich zum Einsatz kommen, wobei das dort Erlebte in der Regel ebenfalls besprochen wird. Die Ziele der individuellen Behandlung werden in Absprache zwischen PatientIn und Psychotherapeut festgelegt. Psychotherapeuten haben eine entsprechende mehrjährige Aus- oder Weiterbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren durchlaufen. Psychotherapeuten sind in der Regel Ärzte oder Psychologen. Es gibt derzeit zwei Psychotherapieverfahren, deren Wirksamkeit für verschiedene psychosomatische Störungen durch Forschungsergebnisse belegt ist und deren Kosten bei gegebener Indikation (d.h. bei Vorliegen eines entsprechenden Leidens oder Störung) von den Krankenkassen übernommen werden:
- die tiefenpsychologisch (analytisch) orientierten Verfahren und
- die Verhaltenstherapie.
Beide Verfahren können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Die Indikation zu einer bestimmten Therapieform sowie zur ambulanten oder stationären Behandlung wird unter Berücksichtigung der Beschwerden, des bisherigen Krankheitsverlaufes, der Lebens- und Lerngeschichte und der Persönlichkeit für jeden/jede PatientIn individuell gestellt.