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Anja Wengenroth
Pressesprecherin
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Pressemeldungen Archiv 2020

Ärztlicher Direktor und Organspendebeauftragte des UKM zur Neuregelung der Organspende

(UKM/Wibberg): UKM-Organspendebeauftragte Dorothee Lamann.
(UKM/Wibberg): Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken
Vor der entscheidenden Abstimmung morgen im Bundestag äußern sich der Ärztliche Direktor und die Organspendebeauftragte des UKM (Universitätsklinikum Münster) in der Debatte um die Neuregelung zur Organspende in Deutschland. Beide sehen in der Widerspruchslösung Vorteile für die Angehörigen und eine Entscheidungshilfe hinsichtlich dessen, was der Spender gewollt hätte.
ukm/aw

 

Dorothee Lamann arbeitet seit 1998 am UKM, viele Jahre davon war sie in der Transplantationsambulanz tätig. Seit 2009 ist sie die erste Organspendebeauftragte des Klinikums. Sie ist gelernte Kranken-schwester und hat in einer Weiterbildung das Zertifikat der Transplantati-onsbeauftragten bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe erworben. Darüber hinaus besitzt sie auch das europäische Zertifikat, das sie in einer Weiterbildung in Spanien erlangt hat.

„Als Organspendebeauftragte begrüße ich die Widerspruchslösung sehr, weil sie uns nicht dazu verpflichtet, Organspender zu werden – das bleibt weiter freiwillig – sondern nur dazu, uns mit dem Thema auseinanderzusetzen. Sie nimmt den Angehörigen im Ernstfall die Entscheidung, was hätte er oder sie gewollt, wenn wir denn Bescheid gewusst hätten? Sie entlastet!“
(Dorothee Lamann, Organspendebeauftragte des UKM)

Der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKM, Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, hat in den Jahren von 1986 bis 1995 die Ein-führung der doppelten Widerspruchslösung in Belgien miterlebt. Als diese im Februar 1987 in Kraft trat, war er Direktor der Klinik für Anästhesie und In-tensivmedizin an der katholischen Universitätsklinik in Leuven. Van Aken hat dort – vor und nach der Einführung der doppelten Widerspruchslösung – selbst zahlreiche Gespräche mit Angehörigen von Verstorbenen geführt. In dieser Zeit hat er die Erfahrung gemacht, dass diese Regelung den Angehöri-gen die Entscheidung erleichtert, was der Verstorbene hinsichtlich seiner Organspende selbst gewollt hätte:

„Meine Empfindung war, dass es für die Angehörigen, wenn man sie angesprochen hat, einfacher ist, wenn sie wissen: Mein Ange-höriger hat sich nicht aktiv (gegen die Organspende) gewehrt. Und dann fragt man wie früher, ob sie damit einverstanden sind. Das bedeutet doppelte Widerspruchsregelung! Die Gespräche sind für die Angehörigen viel einfacher, wenn sie wissen, mein Angehöriger war nicht aktiv dagegen. Und er hat sich auch sein ganzes Leben lang nie dahingehend geäußert, dass er das nicht möchte. Wenn er das nicht möchte, wenn er das also geäußert hat, dann wissen die Angehörigen das und dann sagen sie ‚nein‘.“
(Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKM)

Nach der Einführung der doppelten Widerspruchslösung in Belgien habe sich dort die Zahl der Spenderorgane schnell verdoppelt, so Van Aken.

In Deutschland stehen derzeit mehr als 9.000 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Am UKM sind es derzeit 664. Im Jahr 2019 wurden an der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie 159 Organe transplantiert.

 

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