Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie

Notfallmedizin


Im Zuge der Notfallversorgung von Patientensind täglich vier Anästhesisten/-innen unserer Klinik als Notärzte/Notärztinnen in der Stadt Münster, im Landkreis Warendorf sowie auf den regionalen Autobahnabschnitten im Einsatz. Nach mindestens 12-monatiger Tätigkeit ergibt sich die Möglichkeit der Qualifikation zum/-r Notfallmediziner/-in. Die Voraussetzungen hierfür und die notwendige Handlungskompetenz, können Sie bei uns erreichen.

Kernbereich der Notfallmedizin ist die schnelle Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen, die Behandlung von Notfällen und die Stabilisierung akut bedrohter Vitalfunktionen eines Patienten.

"Notfallmedizin" ist eine ärztliche Zusatzqualifikation, die bereits auf dem "Ersten Internationalen Kongress für das Rettungswesen" 1908 in Frankfurt als Sonderwissenschaft bezeichnet wurde. Erst nach Absolvieren einer streng reglementierten, erfolgreich absolvierten Weiterbildung darf die fachliche Kompetenz auch als Zusatzqualifikation geführt werden.

Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung "Arztfür Notfallmedizin"sind gemäß der Weiterbildungsverordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 9. April 2005, zuletzt geändert am 26.11.2016, in Kraft getreten am 01.05.2017:

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1.

Näheres dazu können Sie hier erfahren.

Weiterbildungszeit

  • 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Absatz 1

  • 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Absatz 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes

  • 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber

Weiterbildungsinhalt


Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
  • den rechtlichen und organisatorischen Grundlagen des Rettungsdienstes

  • der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich der dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken wie

  • endotracheale Intubation

  • manuelle und maschinelle Beatmung

  • kardio-pulmonale Wiederbelebung

  • Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Anlage zentralvenöser Zugänge und Thoraxdrainage

  • der Notfallmedikation einschließlich Analgesierungs- und Sedierungsverfahrender sachgerechten Lagerung von Notfallpatienten

  • der Herstellung der Transportfähigkeit

  • den Besonderheiten beim Massenanfall Verletzter und Erkrankter einschließlich Sichtung